Fördergeber: NBank
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 75 Tagen
Diese Förderung unterstützt die Schaffung von Mietwohnraum für Wohngruppen und Wohngemeinschaften für Menschen ab 60 Jahren sowie Menschen mit Behinderung.
Antragsberechtigt sind: Investoren, natürliche und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, Genossenschaften, Baugemeinschaften.
Programm ist ausgelaufen
Fördergeber und Antragstelle: NBank.
Berechtigte nach § 3 Abs.
2 NWoFG (geringe Einkommen) und DVO-NWoFG (mittlere Einkommen).
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Jetzt Projekt prüfenInvestoren, natürliche und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, Genossenschaften, Baugemeinschaften
Programm ist ausgelaufen
Fördergeber ist NBank. Quelle: nbank.
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