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Antrag möglichDarlehen | Zuschuss

Mietwohnraum für gemeinschaftliche Wohnformen – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: NBank

Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 75 Tagen

Diese Förderung unterstützt die Schaffung von Mietwohnraum für Wohngruppen und Wohngemeinschaften für Menschen ab 60 Jahren sowie Menschen mit Behinderung.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Investoren, natürliche und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, Genossenschaften, Baugemeinschaften.

Was wird gefördert?

Die Förderung unterstützt die Schaffung von Mietwohnraum für gemeinschaftliche Wohnformen, insbesondere für ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen sowie für Wohngemeinschaften zur gegenseitigen Unterstützung im Alter oder bei Hilfebedürftigkeit. Es werden zinslose Darlehen mit einem Tilgungsnachlass von 30% für Berechtigte mit geringem Einkommen angeboten. Zudem gibt es einen zusätzlichen Zuschuss für barrierefrei nutzbare Wohnungen.

Frist und Status

Programm ist ausgelaufen

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: NBank.

Offizielle Programm-Quelle →

Voraussetzungen

Berechtigte nach § 3 Abs.

2 NWoFG (geringe Einkommen) und DVO-NWoFG (mittlere Einkommen).

Erforderliche Unterlagen

  • Bedarfsbestätigung,Antragsformulare

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Häufige Fragen zu Mietwohnraum für gemeinschaftliche Wohnformen

Wer kann Mietwohnraum für gemeinschaftliche Wohnformen beantragen?

Investoren, natürliche und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, Genossenschaften, Baugemeinschaften

Bis wann kann man Mietwohnraum für gemeinschaftliche Wohnformen beantragen?

Programm ist ausgelaufen

Wer ist Fördergeber von Mietwohnraum für gemeinschaftliche Wohnformen?

Fördergeber ist NBank. Quelle: nbank.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Niedersachsen
  • → Fördermittel für Unternehmen
  • → Förderung von Moorbodenschutzmaßnahmen
  • → Förderprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie
  • → Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (Zuschuss) – Förderung der Elektrifizierung von Kleinen Unternehmen (Modul 6)

Auf einen Blick

Förderart
Darlehen | Zuschuss
Förderregion
Bundesweit

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