Fördergeber: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 31 Tagen
Erfolgreiche Absolventinnen und Absolventen einer Meisterprüfung in einem Handwerk können eine Prämie erhalten.
Antragsberechtigt sind: Erfolgreiche Absolventinnen und Absolventen einer Meisterprüfung in einem Handwerk.
Der Förderbetrag liegt bei 2.500 €.
Antrag muss innerhalb von 3 Monaten nach Ausstellung des Zeugnisses gestellt werden.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen.
Sie haben einen Meisterabschluss in einem Gewerbe nach Anlage A oder B Abschnitt 1 der Handwerksordnung erworben.
Sie legen das vom Meisterprüfungsausschuss ausgestellte Zeugnis vor.
Das Zeugnis ist nicht älter als 3 Monate.
Sie haben Ihren Hauptwohnsitz zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses in Nordrhein-Westfalen.
Sie haben bislang keine Meisterprämie oder andere Form der Aufstiegsprämie in Nordrhein-Westfalen oder einem anderen Bundesland beantragt.
Sie bewahren Ihr Meisterprüfungszeugnis mind.
5 Jahre auf und sind bereit, es auf Anforderung zur Prüfung vorzulegen.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Meisterprämie NRW zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenErfolgreiche Absolventinnen und Absolventen einer Meisterprüfung in einem Handwerk
Förderbetrag: 2.500 €.
Antrag muss innerhalb von 3 Monaten nach Ausstellung des Zeugnisses gestellt werden.
Fördergeber ist Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen. Quelle: nrwbank.
Programm im Blick behalten
Merken & passende Alternativen findenKostenloses Konto: Programme merken, Fristen im Überblick und passende Alternativen für Ihr Vorhaben.
Welche Programme passen noch? Schnellcheck starten →