Meistergründungsprämie NRW – Förderung in Nordrhein-Westfalen
Fördergeber: Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks e.V. (LGH)
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 7 Tagen
Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister können einen einmaligen Zuschuss für die Gründung einer selbstständigen Existenz erhalten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 70 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 11.500 €.
Frist und Status
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2028. Antrag muss vor Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks e.V. (LGH).
Voraussetzungen
Voraussetzungen sind unter anderem die Schaffung eines unbefristeten, sozialversicherungspflichtigen neuen Vollzeitarbeitsplatzes oder eines neuen Ausbildungsplatzes sowie die Teilnahme an einer Existenzgründungsberatung.
Erforderliche Unterlagen
- Gründungskonzept,Nachweis über Teilnahme an Existenzgründungsberatung
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Meistergründungsprämie NRW
Wer kann Meistergründungsprämie NRW beantragen?
Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister
Wie hoch ist die Förderung bei Meistergründungsprämie NRW?
Förderbetrag: bis 11.500 €. Förderquote: 70 %.
Bis wann kann man Meistergründungsprämie NRW beantragen?
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2028. Antrag muss vor Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit eingereicht werden.
Wer ist Fördergeber von Meistergründungsprämie NRW?
Fördergeber ist Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks e.V. (LGH). Quelle: nrwbank.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 11.500 €
- Förderquote
- 70 %
- Förderart
- Zuschuss
- Antragsfrist
- 31. Dezember 2028
- Förderregion
- Nordrhein-Westfalen