Fördergeber: Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks e.V. (LGH)
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 32 Tagen
Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister können einen einmaligen Zuschuss für die Gründung einer selbstständigen Existenz erhalten.
Antragsberechtigt sind: Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister.
Die Förderquote beträgt 70 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 11.500 €.
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2028. Antrag muss vor Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstelle: Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks e.V. (LGH).
Voraussetzungen sind unter anderem die Schaffung eines unbefristeten, sozialversicherungspflichtigen neuen Vollzeitarbeitsplatzes oder eines neuen Ausbildungsplatzes sowie die Teilnahme an einer Existenzgründungsberatung.
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Förderbetrag: bis 11.500 €. Förderquote: 70 %.
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2028. Antrag muss vor Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit eingereicht werden.
Fördergeber ist Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks e.V. (LGH). Quelle: nrwbank.
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