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Meistergründungsprämie NRW – Förderung in Nordrhein-Westfalen

Fördergeber: Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks e.V. (LGH)

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 7 Tagen

Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister können einen einmaligen Zuschuss für die Gründung einer selbstständigen Existenz erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister.

Was wird gefördert?

Als Handwerksmeisterin oder -meister können Sie einen einmaligen Zuschuss für die Gründung einer selbstständigen Existenz erhalten. Mit der Förderung können Sie Betriebsneugründungen, Übernahmen oder tätige Beteiligungen finanzieren. Es gelten bestimmte Voraussetzungen, wie die Schaffung eines unbefristeten, sozialversicherungspflichtigen neuen Vollzeitarbeitsplatzes oder eines neuen Ausbildungsplatzes. Die zu fördernden Investitionen dürfen bestimmte Höchstgrenzen nicht überschreiten. Die Antragstellung erfolgt über die zuständige Handwerkskammer.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 70 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 11.500 €.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2028. Antrag muss vor Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks e.V. (LGH).

Voraussetzungen

Voraussetzungen sind unter anderem die Schaffung eines unbefristeten, sozialversicherungspflichtigen neuen Vollzeitarbeitsplatzes oder eines neuen Ausbildungsplatzes sowie die Teilnahme an einer Existenzgründungsberatung.

Erforderliche Unterlagen

  • Gründungskonzept,Nachweis über Teilnahme an Existenzgründungsberatung

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Häufige Fragen zu Meistergründungsprämie NRW

Wer kann Meistergründungsprämie NRW beantragen?

Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister

Wie hoch ist die Förderung bei Meistergründungsprämie NRW?

Förderbetrag: bis 11.500 €. Förderquote: 70 %.

Bis wann kann man Meistergründungsprämie NRW beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2028. Antrag muss vor Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Meistergründungsprämie NRW?

Fördergeber ist Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks e.V. (LGH). Quelle: nrwbank.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 11.500 €
Förderquote
70 %
Förderart
Zuschuss
Antragsfrist
31. Dezember 2028
Förderregion
Nordrhein-Westfalen