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Antrag möglichZuschuss

Maßnahmen zur Umsetzung des Investitionsgesetzes Kohleregionen im Rheinischen Revier – Förderung in Nordrhein-Westfalen

Fördergeber: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie zukunftsfähige Innovationsfelder im Rheinischen Revier aus- und aufbauen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Forschungseinrichtung, Hochschule, Unternehmen.

Was wird gefördert?

Der Fördergeber unterstützt Ihr Forschungs- und Entwicklungsprojekt zu einem Innovationsfeld im Rheinischen Revier. Gefördert werden verbindlich zusammenarbeitende regionale Verbünde aus wissenschaftlichen Partnerinnen und Partnern, Unternehmen sowie weiteren Einrichtungen, die Konzepte für einen nachhaltigen, innovationsbasierten Strukturwandel entwickeln und umsetzen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von normalerweise 3 Jahren. Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und als Forschungseinrichtung mit einem wirtschaftlichen Vorhaben erhalten Sie normalerweise 50 % Ihrer förderfähigen Kosten.Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Hierfür müssen Sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen.Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.Wenn Sie als Hochschule oder Universitätsklinik ein nichtwirtschaftliches Forschungsvorhaben planen, können Sie zusätzlich zu Ihren zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % erhalten.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 50 %.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR).

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,Hochschulen,außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.

Weitere Voraussetzungen: Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland.An Ihrem Verbundprojekt müssen mindestens ein Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und eine wissenschaftliche Partnerin oder ein wissenschaftlicher Partner (Hochschule, außeruniversitäre Forschungseinrichtung) beteiligt sein.Alle Verbundpartnerinnen und Verbundpartner sind grundsätzlich im Rheinischen Revier, Nordrhein-Westfalen, in den Fördergebieten des Investitionsgesetzes Kohleregionen (InvKG) angesiedelt.Ihr Vorhaben entfaltet seine Wirkung im Rheinischen Revier.Sie nutzen die Ergebnisse des geförderten Vorhabens nur in der Bundesrepublik Deutschland oder dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und der Schweiz.Ihre Zusammenarbeit im Verbundprojekt regeln Sie in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.

Erforderliche Unterlagen

  • Skizze,Konzept für die Förderung,Kooperationsvereinbarung

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Häufige Fragen zu Maßnahmen zur Umsetzung des Investitionsgesetzes Kohleregionen im Rheinischen Revier

Wer kann Maßnahmen zur Umsetzung des Investitionsgesetzes Kohleregionen im Rheinischen Revier beantragen?

Forschungseinrichtung, Hochschule, Unternehmen

Wie hoch ist die Förderung bei Maßnahmen zur Umsetzung des Investitionsgesetzes Kohleregionen im Rheinischen Revier?

Förderquote: 50 %.

Wer ist Fördergeber von Maßnahmen zur Umsetzung des Investitionsgesetzes Kohleregionen im Rheinischen Revier?

Fördergeber ist Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR). Quelle: foerderdatenbank.de.

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Auf einen Blick

Förderquote
50 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
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