FÖRDERBASE
FörderprogrammeFunktionen & PreiseSchnellcheckÜber das ProjektBlog
AnmeldenKostenlos starten →
FÖRDERBASE

KI-gestützte Fördermittelsuche für Vereine, Kommunen und Unternehmen in ganz Deutschland – mit automatischem Matching und Antragsvorbereitung.

info@foerderbase.de

Plattform

  • Startseite
  • Funktionen & Preise
  • Über das Projekt
  • Förderprogramme
  • KI-Matching
  • Blog & Ratgeber
  • FAQ
  • Kontakt
  • Partner
  • Kooperation Vereinsplaner
  • Fördermittel Vereine
  • Fördermittel Unternehmen
  • Fördermittel Kommunen

Regionen

  • Baden-Württemberg
  • Bayern
  • Berlin
  • Brandenburg
  • Bremen
  • Hamburg
  • Hessen
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Niedersachsen
  • Nordrhein-Westfalen
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland
  • Sachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Schleswig-Holstein
  • Thüringen
  • Alle Programme →
  • Bestand & Zahlen

© 2026 FörderBase – KI-gestützte Fördermittelsuche für Deutschland

AGBImpressumDatenschutz
  1. Start
  2. /Förderprogramme
  3. /Fördermittel Mecklenburg-Vorpommern
  4. /Maßnahmen und Projekte gemäß § 96 des Bundesvertriebenengesetzes
Antrag möglichZuschuss

Maßnahmen und Projekte gemäß § 96 des Bundesvertriebenengesetzes – Förderung in Mecklenburg-Vorpommern

Fördergeber: Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie Maßnahmen zur Pflege des Kulturgutes von Vertriebenen und Geflüchteten planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen.

Was wird gefördert?

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie bei Vorhaben, die das Kulturgut von Vertriebenen und Flüchtlingen bewahren helfen, und bei der wissenschaftlichen Forschung dazu. Die Förderung erhalten Sie für kulturelle Veranstaltungen, Ausstellungen oder Maßnahmen zur Pflege des Brauchtums,Anschaffungen für Museen, Bibliotheken, Archive und ähnliche Einrichtungen sowie Maßnahmen zur Pflege und zum Erhalt des Bestandes,wissenschaftliche Projekte zur Vertreibung und Eingliederung von Vertriebenen und Spätaussiedlern,Veranstaltungen und Einzelmaßnahmen zur Eingliederung von Spätaussiedlern. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 75 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben. Die Bagatellgrenze beträgt EUR 2.000. Stellen Sie Ihren Antrag bitte jeweils bis zum 15.11. für das folgende Jahr beim Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 75 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 2.000 €.

Frist und Status

Anträge sind bis zum 15.11. für das folgende Jahr einzureichen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Vereine,Verbände undjuristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, die Kulturgut mit Sitz in Mecklenburg-Vorpommern pflegen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Ihre Maßnahme muss den folgenden Zwecken dienen: Erhaltung des Kulturgutes der Vertreibungs- und Fluchtgebiete,Austausch und Weiterentwicklung der Kulturleistungen der Vertriebenen und Flüchtlinge,Wissenschaft und Forschung hinsichtlich der Eingliederung von Vertriebenen,Kontaktpflege zu Institutionen, Organisationen und Einzelpersonen in den Herkunftsgebieten.

Ihr Vorhaben muss einen räumlichen oder inhaltlichen Bezug zu Mecklenburg-Vorpommern haben und normalerweise in Mecklenburg-Vorpommern durchgeführt werden.Sie müssen Ihren (Wohn-)Sitz in Mecklenburg-Vorpommern haben.Sie müssen mit Ihrem Vorhaben einer gleichberechtigten Teilhabe von Männern und Frauen sowie den Anforderungen des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes Rechnung tragen.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Vorhaben mit hauptsächlich touristischem, geselligem oder politischem Charakter.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Maßnahmen und Projekte gemäß § 96 des Bundesvertriebenengesetzes"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Maßnahmen und Projekte gemäß § 96 des Bundesvertriebenengesetzes zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

Jetzt Projekt prüfen

Häufige Fragen zu Maßnahmen und Projekte gemäß § 96 des Bundesvertriebenengesetzes

Wer kann Maßnahmen und Projekte gemäß § 96 des Bundesvertriebenengesetzes beantragen?

Öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen

Wie hoch ist die Förderung bei Maßnahmen und Projekte gemäß § 96 des Bundesvertriebenengesetzes?

Förderbetrag: ab 2.000 €. Förderquote: 75 %.

Bis wann kann man Maßnahmen und Projekte gemäß § 96 des Bundesvertriebenengesetzes beantragen?

Anträge sind bis zum 15.11. für das folgende Jahr einzureichen.

Wer ist Fördergeber von Maßnahmen und Projekte gemäß § 96 des Bundesvertriebenengesetzes?

Fördergeber ist Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Mecklenburg-Vorpommern
  • → Fördermittel für Vereine
  • → Städtebauförderung Mecklenburg-Vorpommern
  • → Zuwendungen für den Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur
  • → MV innoGROWTH

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 2.000 €
Förderquote
75 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Mecklenburg-Vorpommern

Programm im Blick behalten

Merken & passende Alternativen finden

Kostenloses Konto: Programme merken, Fristen im Überblick und passende Alternativen für Ihr Vorhaben.

Welche Programme passen noch? Schnellcheck starten →
Zur Quelle