Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS)
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie neue Maßnahmen zur Qualifizierung und Arbeitsförderung von marktbenachteiligten Menschen durchführen, können Sie unter bestimmten Bedingungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen, insbesondere Langzeitarbeitslose, ältere Menschen, Menschen mit Behinderung, Jugendliche und junge Erwachsene mit Vermittlungshemmnissen, Frauen mit unterbrochener Erwerbsbiografie sowie Migrantinnen und Migranten..
Die Förderquote beträgt 90 %.
Anträge müssen vor Beginn der zu fördernden Maßnahme im Rahmen jährlicher Ausschreibungsrunden gestellt werden.
Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS).
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
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Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind rechtsfähige Träger, die Maßnahmen zur Qualifizierung und Arbeitsförderung durchführen.
Hierzu können auch Kommunen gehören.
Die Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft: Zielgruppe Ihrer Maßnahmen sind Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen.
Hierzu zählen insbesondere Langzeitarbeitslose, ältere Menschen, Menschen mit Behinderung, Jugendliche und junge Erwachsene mit Vermittlungshemmnissen, Frauen mit unterbrochener Erwerbsbiografie sowie Migrantinnen und Migranten und Personen mit Asylhintergrund.Sie beteiligen die regional zuständige Agenturen für Arbeit sowie die Jobcenter bei der Entwicklung und Durchführung Ihrer Maßnahmen.Sie führen Ihre Maßnahmen normalerweise in Schwerpunktregionen durch, die von Arbeitslosigkeit besonders betroffenen sind.
Vorhaben zur Unterstützung von Menschen mit Behinderung und für Akquisiteurinnen und Akquisiteure sind hiervon ausgenommen.Mit Ausnahme von Vorhaben für Ausbildungsakquisiteurinnen und Ausbildungsakquisiteure müssen Sie die jeweilige Maßnahme zur Qualifizierung und Arbeitsförderung außerhalb der Aktivitäten der Bundesagentur für Arbeit und der Jobcenter oder auch anderer Förderprogramme des Bundes oder des Freistaats durchführen,muss Ihr Vorhaben neu entwickelt und innovativ sein,müssen Sie das Projekt so konzipieren, dass es den Übergang der Teilnehmenden in den 1.
Arbeitsmarkt fördert und hierzu entsprechende Instrumente zur Verfügung stellt (zum Beispiel Qualifizierungen, Praktika) oder deren Verbleib im Erwerbsleben (wieder) festigt,der im Rahmen der Projekte enthaltene Qualifizierungsinhalt – sofern er sich an anerkannten Berufsbildern orientiert – in 1.
Linie zu einer Berufsausbildung oder zu einer anschlussfähigen Qualifikation führen.
Sie müssen Projekte für Ausbildungsakquisiteurinnen und Ausbildungsakquisiteure so konzipieren, dass sie mit Akquise, Betreuung, Vermittlung und Nachsorge den Teilnehmenden den Einstieg in den Ausbildungsmarkt erleichtern oder ihren Verbleib festigen.Je nach Art des Vorhabens sind weitere spezifische Voraussetzungen zu erfüllen.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
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Jetzt Projekt prüfenArbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen, insbesondere Langzeitarbeitslose, ältere Menschen, Menschen mit Behinderung, Jugendliche und junge Erwachsene mit Vermittlungshemmnissen, Frauen mit unterbrochener Erwerbsbiografie sowie Migrantinnen und Migranten.
Förderquote: 90 %.
Anträge müssen vor Beginn der zu fördernden Maßnahme im Rahmen jährlicher Ausschreibungsrunden gestellt werden.
Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS). Quelle: foerderdatenbank.de.
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