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Antrag möglichZuschuss

Maßnahmen für den Arbeitsmarkt aus dem Arbeitsmarktfonds (AMF) – Förderung in Bayern

Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS)

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie neue Maßnahmen zur Qualifizierung und Arbeitsförderung von marktbenachteiligten Menschen durchführen, können Sie unter bestimmten Bedingungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen, insbesondere Langzeitarbeitslose, ältere Menschen, Menschen mit Behinderung, Jugendliche und junge Erwachsene mit Vermittlungshemmnissen, Frauen mit unterbrochener Erwerbsbiografie sowie Migrantinnen und Migranten..

Was wird gefördert?

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie bei der Finanzierung von Maßnahmen zur Qualifizierung und Arbeitsförderung von Arbeitslosen und von Arbeitslosigkeit bedrohten Personen. Sie bekommen die Förderung für Maßnahmen in einem der folgenden Schwerpunkte: Entwicklung und Erprobung innovativer Instrumente – regionale Arbeitsmarktinitiativen (Experimentiertopf),Projekte zur Unterstützung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen auf dem Weg in die Berufsausbildung und zum Berufsabschluss,Ausbildungsakquisiteurinnen und Ausbildungsakquisiteure für leistungsschwächere junge Menschen mit oder ohne Migrationshintergrund (AQ),Maßnahmen zur Verbesserung der Chancen von Frauen am Arbeitsmarkt sowieMaßnahmen zur Unterstützung von Menschen mit Behinderung auf dem Weg in eine Berufsausbildung und in Arbeitsplätze am allgemeinen Arbeitsmarkt. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung ist normalerweise absteigend gestaffelt und beträgt im 1. Jahr bis zu 90 Prozent, im 2. Jahr bis zu 80 Prozent und im 3. Jahr bis zu 70 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Kosten. Bei Ausbildungsakquisiteurinnen und Ausbildungsakquisiteuren sind bis zu 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Kosten förderfähig. Ihren Antrag richten Sie bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme im Rahmen jährlicher Ausschreibungsrunden zu festgelegten Antragsfristen an das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales. Die Antragsfristen sowie weitere Informationen zu den aktuellen Schwerpunkten des Arbeitsfonds finden Sie in den „Ergänzenden Hinweisen zur AMF-Förderrichtlinie“, die jährlich im Internet neu veröffentlicht werden.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 90 %.

Frist und Status

Anträge müssen vor Beginn der zu fördernden Maßnahme im Rahmen jährlicher Ausschreibungsrunden gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS).

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind rechtsfähige Träger, die Maßnahmen zur Qualifizierung und Arbeitsförderung durchführen.

Hierzu können auch Kommunen gehören.

Die Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft: Zielgruppe Ihrer Maßnahmen sind Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen.

Hierzu zählen insbesondere Langzeitarbeitslose, ältere Menschen, Menschen mit Behinderung, Jugendliche und junge Erwachsene mit Vermittlungshemmnissen, Frauen mit unterbrochener Erwerbsbiografie sowie Migrantinnen und Migranten und Personen mit Asylhintergrund.Sie beteiligen die regional zuständige Agenturen für Arbeit sowie die Jobcenter bei der Entwicklung und Durchführung Ihrer Maßnahmen.Sie führen Ihre Maßnahmen normalerweise in Schwerpunktregionen durch, die von Arbeitslosigkeit besonders betroffenen sind.

Vorhaben zur Unterstützung von Menschen mit Behinderung und für Akquisiteurinnen und Akquisiteure sind hiervon ausgenommen.Mit Ausnahme von Vorhaben für Ausbildungsakquisiteurinnen und Ausbildungsakquisiteure müssen Sie die jeweilige Maßnahme zur Qualifizierung und Arbeitsförderung außerhalb der Aktivitäten der Bundesagentur für Arbeit und der Jobcenter oder auch anderer Förderprogramme des Bundes oder des Freistaats durchführen,muss Ihr Vorhaben neu entwickelt und innovativ sein,müssen Sie das Projekt so konzipieren, dass es den Übergang der Teilnehmenden in den 1.

Arbeitsmarkt fördert und hierzu entsprechende Instrumente zur Verfügung stellt (zum Beispiel Qualifizierungen, Praktika) oder deren Verbleib im Erwerbsleben (wieder) festigt,der im Rahmen der Projekte enthaltene Qualifizierungsinhalt – sofern er sich an anerkannten Berufsbildern orientiert – in 1.

Linie zu einer Berufsausbildung oder zu einer anschlussfähigen Qualifikation führen.

Sie müssen Projekte für Ausbildungsakquisiteurinnen und Ausbildungsakquisiteure so konzipieren, dass sie mit Akquise, Betreuung, Vermittlung und Nachsorge den Teilnehmenden den Einstieg in den Ausbildungsmarkt erleichtern oder ihren Verbleib festigen.Je nach Art des Vorhabens sind weitere spezifische Voraussetzungen zu erfüllen.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Maßnahmen für den Arbeitsmarkt aus dem Arbeitsmarktfonds (AMF)"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Maßnahmen für den Arbeitsmarkt aus dem Arbeitsmarktfonds (AMF) zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

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Häufige Fragen zu Maßnahmen für den Arbeitsmarkt aus dem Arbeitsmarktfonds (AMF)

Wer kann Maßnahmen für den Arbeitsmarkt aus dem Arbeitsmarktfonds (AMF) beantragen?

Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen, insbesondere Langzeitarbeitslose, ältere Menschen, Menschen mit Behinderung, Jugendliche und junge Erwachsene mit Vermittlungshemmnissen, Frauen mit unterbrochener Erwerbsbiografie sowie Migrantinnen und Migranten.

Wie hoch ist die Förderung bei Maßnahmen für den Arbeitsmarkt aus dem Arbeitsmarktfonds (AMF)?

Förderquote: 90 %.

Bis wann kann man Maßnahmen für den Arbeitsmarkt aus dem Arbeitsmarktfonds (AMF) beantragen?

Anträge müssen vor Beginn der zu fördernden Maßnahme im Rahmen jährlicher Ausschreibungsrunden gestellt werden.

Wer ist Fördergeber von Maßnahmen für den Arbeitsmarkt aus dem Arbeitsmarktfonds (AMF)?

Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS). Quelle: foerderdatenbank.de.

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Auf einen Blick

Förderquote
90 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
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