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Antrag möglichZuschuss

Maßnahmen freier Träger und Kommunen zur Fachkräftegewinnung in der frühkindlichen Bildung und Betreuung – Förderung in Schleswig-Holstein

Fördergeber: Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie Maßnahmen zur Gewinnung von Fachkräften in Einrichtungen der Kindertagespflege planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung.

Was wird gefördert?

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie als öffentlichen Träger der Jugendhilfe sowie als freien Träger von Kindertageseinrichtungen bei Maßnahmen zur Gewinnung und Bindung von Fachkräften in der frühkindlichen Bildung und Betreuung. Sie bekommen die Förderung für die Schaffung von zusätzlichen praxisintegrierten Ausbildungsplätzen zur staatlich anerkannten Erzieherin beziehungsweise zum staatlich anerkannten Erzieher in Kindertagesseinrichtungen für Schülerinnen oder Schüler als Auszubildende in einer praxisintegrierten Ausbildung (PiA) durch Beteiligung an den Ausbildungskosten im 1. Jahr der Erzieherweiterbildung,die Freistellung von Fachkräften für die Praxisanleitung von Schülerinnen und Schülern in Höhe von 1 Stunde je Woche für die Dauer des 1. Ausbildungsjahres,Qualifizierungsmaßnahmen nach der Personalqualifikationsverordnung (PQVO) sowie Praktikums- und Fortbildungskosten. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt im Rahmen der praxisorientierten Ausbildung pauschal EUR 400,00 je Monat und je Schülerin und Schüler im 1. Ausbildungsjahr,Anleitungsfreistellung pauschal EUR 25,00 je Woche und je Schülerin und Schüler im 1. Jahr der praxisintegrierten Ausbildung für die Dauer des 1. Ausbildungsjahres,Qualifizierung nach PQVO pauschal EUR 500,00 je Monat für die Dauer von 6 Monaten. Sie müssen für die Förderbereiche „Praxisintegrierte Ausbildung“, „Ressourcen für die Anleitung von Schülerinnen und Schülern“ sowie „Qualifizierung nach PQVO“ jeweils einen separaten Antrag einreichen. Richten Sie Ihren Antrag für die Förderbereiche „Praxisintegrierte Ausbildung“ und „Ressourcen für die Anleitung von Schülerinnen und Schülern“ bitte vor Beginn Ihrer Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare jeweils spätestens bis zum 31.3. des Jahres an das Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung. Sie können Ihren Antrag für den Förderbereich „Qualifizierung nach PQVO“ jährlich mehrfach stellen.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei 400 € – 500 €.

Frist und Status

Anträge müssen bis zum 31.03. des Jahres eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe in Schleswig-Holstein, die die Mittel an ihre Standortgemeinde (kommunale Träger von Kindertagesstätten) oder über die Standortgemeinde an die Letztempfängerinnen beziehungsweise Letztempfänger (freie Träger von Kindertagesstätten) weiterleiten.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie dürfen zur Praxisanleitung nur Personen einsetzen, die als Gruppenleitung tätig sind und über mehrjährige Kita-Praxis verfügen.Die Praxisanleitung hat in enger Zusammenarbeit und in Abstimmung mit dem Qualifizierungsträger zu geschehen.

Eine Kooperationsvereinbarung ist abzuschließen.Die praxisintegrierte Ausbildung muss mit dem Abschluss: „Staatlich anerkannte Erzieherin“/„Staatlich anerkannter Erzieher“ auf DQR-6-Niveau enden.Sie beschäftigen die Fachschülerinnen und Fachschüler sozialversicherungspflichtig im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses und gruppieren sie mindestens analog zum „TVAöD besonderer Teil Pflege“ ein.Sie stellen die anleitende Person mindestens im Umfang von 1 Anleitungsstunde pro Woche frei.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformulare für die Förderbereiche

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Maßnahmen freier Träger und Kommunen zur Fachkräftegewinnung in der frühkindlichen Bildung und Betreuung"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

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Häufige Fragen zu Maßnahmen freier Träger und Kommunen zur Fachkräftegewinnung in der frühkindlichen Bildung und Betreuung

Wer kann Maßnahmen freier Träger und Kommunen zur Fachkräftegewinnung in der frühkindlichen Bildung und Betreuung beantragen?

Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung

Wie hoch ist die Förderung bei Maßnahmen freier Träger und Kommunen zur Fachkräftegewinnung in der frühkindlichen Bildung und Betreuung?

Förderbetrag: 400 € – 500 €.

Bis wann kann man Maßnahmen freier Träger und Kommunen zur Fachkräftegewinnung in der frühkindlichen Bildung und Betreuung beantragen?

Anträge müssen bis zum 31.03. des Jahres eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Maßnahmen freier Träger und Kommunen zur Fachkräftegewinnung in der frühkindlichen Bildung und Betreuung?

Fördergeber ist Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Schleswig-Holstein
  • → Fördermittel für Vereine
  • → Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 - Nachhaltige Stadtentwicklung und nachhaltige städtische Mobilität
  • → IB.SH Kommunaldarlehen zukunftsfähige Infrastruktur
  • → IB.SH Betriebsmitteldarlehen

Auf einen Blick

Förderbetrag
400 € – 500 €
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Schleswig-Holstein

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