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Antrag möglichZuschuss

Maßnahmen der naturnahen Waldbewirtschaftung (Richtlinie Forst 2019) – Förderung in Sachsen-Anhalt

Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt

Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 53 Tagen

Sachsen-Anhalt fördert Waldbesitzer bei der Umsetzung naturnaher Waldbewirtschaftungsmaßnahmen, der Erstellung von Waldbewirtschaftungsplänen und dem forstwirtschaftlichen Wegebau.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Natürliche und juristische Personen als Waldbesitzer, anerkannte Forstbetriebsgemeinschaften, Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Verbände.

Was wird gefördert?

Das Programm unterstützt Waldbesitzer bei nachhaltiger Forstwirtschaft. Förderung umfasst naturnahe Waldbewirtschaftung, Erstellung von Waldbewirtschaftungsplänen und forstwirtschaftlichen Wegebau zur Verbesserung der Waldinfrastruktur und -zugänglichkeit. Drei Förderbereiche: 1) Naturnahe Waldbewirtschaftung: Vorarbeiten, Waldumbau, Bodenschutzkalkung (Fördersatz 70-85 %); 2) Waldbewirtschaftungspläne: Gemeinsame Bewirtschaftungsmodelle (bis 80 %, mindestens 2 Teilnehmer erforderlich); 3) Forstwirtschaftlicher Wegebau: Neubau, Befestigungsaufwertung, Grundinstandsetzung (42-90 %).

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 85 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 500 €.

Frist und Status

Antragstermine werden durch Aufrufe bekanntgegeben; Antrag über das elektronische Antragssystem ELAISA

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt.

Zum Antrag beim Fördergeber →Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen als Waldbesitzer, anerkannte Forstbetriebsgemeinschaften, Kommunen, öffentliche Einrichtungen und Verbände.

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Häufige Fragen zu Maßnahmen der naturnahen Waldbewirtschaftung (Richtlinie Forst 2019)

Wer kann Maßnahmen der naturnahen Waldbewirtschaftung (Richtlinie Forst 2019) beantragen?

Natürliche und juristische Personen als Waldbesitzer, anerkannte Forstbetriebsgemeinschaften, Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Verbände

Wie hoch ist die Förderung bei Maßnahmen der naturnahen Waldbewirtschaftung (Richtlinie Forst 2019)?

Förderbetrag: ab 500 €. Förderquote: 85 %.

Bis wann kann man Maßnahmen der naturnahen Waldbewirtschaftung (Richtlinie Forst 2019) beantragen?

Antragstermine werden durch Aufrufe bekanntgegeben; Antrag über das elektronische Antragssystem ELAISA

Wer ist Fördergeber von Maßnahmen der naturnahen Waldbewirtschaftung (Richtlinie Forst 2019)?

Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Sachsen-Anhalt
  • → Fördermittel für Kommunen
  • → Förderung des Nachwuchsleistungssports
  • → Förderungen der Dr.-Kiti-Maluche-Stiftung
  • → Förderung von Unternehmensgründungen (ego.-START)

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 500 €
Förderquote
85 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen-Anhalt

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