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Maßnahmen der naturnahen Waldbewirtschaftung (Richtlinie Forst 2019) – Förderung in Sachsen-Anhalt

Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt

Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 5 Tagen

Sachsen-Anhalt fördert Waldbesitzer bei der Umsetzung naturnaher Waldbewirtschaftungsmaßnahmen, der Erstellung von Waldbewirtschaftungsplänen und dem forstwirtschaftlichen Wegebau.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Natürliche und juristische Personen als Waldbesitzer, anerkannte Forstbetriebsgemeinschaften, Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Verbände.

Was wird gefördert?

Das Programm unterstützt Waldbesitzer bei nachhaltiger Forstwirtschaft. Förderung umfasst naturnahe Waldbewirtschaftung, Erstellung von Waldbewirtschaftungsplänen und forstwirtschaftlichen Wegebau zur Verbesserung der Waldinfrastruktur und -zugänglichkeit. Drei Förderbereiche: 1) Naturnahe Waldbewirtschaftung: Vorarbeiten, Waldumbau, Bodenschutzkalkung (Fördersatz 70-85 %); 2) Waldbewirtschaftungspläne: Gemeinsame Bewirtschaftungsmodelle (bis 80 %, mindestens 2 Teilnehmer erforderlich); 3) Forstwirtschaftlicher Wegebau: Neubau, Befestigungsaufwertung, Grundinstandsetzung (42-90 %).

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 85 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 500 €.

Frist und Status

Antragstermine werden durch Aufrufe bekanntgegeben; Antrag über das elektronische Antragssystem ELAISA

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen als Waldbesitzer, anerkannte Forstbetriebsgemeinschaften, Kommunen, öffentliche Einrichtungen und Verbände.

Erforderliche Unterlagen

Antragsentwurf für dieses Programm

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Maßnahmen der naturnahen Waldbewirtschaftung (Richtlinie Forst 2019)

Wer kann Maßnahmen der naturnahen Waldbewirtschaftung (Richtlinie Forst 2019) beantragen?

Natürliche und juristische Personen als Waldbesitzer, anerkannte Forstbetriebsgemeinschaften, Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Verbände

Wie hoch ist die Förderung bei Maßnahmen der naturnahen Waldbewirtschaftung (Richtlinie Forst 2019)?

Förderbetrag: ab 500 €. Förderquote: 85 %.

Bis wann kann man Maßnahmen der naturnahen Waldbewirtschaftung (Richtlinie Forst 2019) beantragen?

Antragstermine werden durch Aufrufe bekanntgegeben; Antrag über das elektronische Antragssystem ELAISA

Wer ist Fördergeber von Maßnahmen der naturnahen Waldbewirtschaftung (Richtlinie Forst 2019)?

Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 500 €
Förderquote
85 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen-Anhalt