Maßnahmen der freiwilligen Rückkehr von Ausländern – Förderung in Sachsen-Anhalt
Fördergeber: Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt
Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen
Sachsen-Anhalt fördert Kommunen und Organisationen, die ausländische Staatsangehörige bei der freiwilligen Rückkehr in ihre Herkunftsländer unterstützen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Landkreise, kreisfreie Städte, gemeinnützige juristische Personen des Privatrechts (Wohlfahrtsverbände, NGOs in der Migrations-/Flüchtlingshilfe).
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt bis zu 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 25.000 €.
Frist und Status
Anträge über zuständige Landkreise oder kreisfreie Städte, Beratungsstellen oder NGOs an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt.
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Landkreise, kreisfreie Städte sowie gemeinnützige juristische Personen des Privatrechts, wie Wohlfahrtsverbände und NGOs in der Migrations- und Flüchtlingshilfe.
Erforderliche Unterlagen
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Maßnahmen der freiwilligen Rückkehr von Ausländern
Wer kann Maßnahmen der freiwilligen Rückkehr von Ausländern beantragen?
Landkreise, kreisfreie Städte, gemeinnützige juristische Personen des Privatrechts (Wohlfahrtsverbände, NGOs in der Migrations-/Flüchtlingshilfe)
Wie hoch ist die Förderung bei Maßnahmen der freiwilligen Rückkehr von Ausländern?
Förderbetrag: bis 25.000 €.
Bis wann kann man Maßnahmen der freiwilligen Rückkehr von Ausländern beantragen?
Anträge über zuständige Landkreise oder kreisfreie Städte, Beratungsstellen oder NGOs an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Wer ist Fördergeber von Maßnahmen der freiwilligen Rückkehr von Ausländern?
Fördergeber ist Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 25.000 €
- Förderquote
- bis zu 100 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Sachsen-Anhalt