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Maßnahmen der freiwilligen Rückkehr von Ausländern – Förderung in Sachsen-Anhalt

Fördergeber: Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt

Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen

Sachsen-Anhalt fördert Kommunen und Organisationen, die ausländische Staatsangehörige bei der freiwilligen Rückkehr in ihre Herkunftsländer unterstützen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Landkreise, kreisfreie Städte, gemeinnützige juristische Personen des Privatrechts (Wohlfahrtsverbände, NGOs in der Migrations-/Flüchtlingshilfe).

Was wird gefördert?

Das Programm stellt finanzielle Unterstützung für die Rückkehr ausländischer Staatsangehöriger bereit. Förderfähige Ausgaben umfassen: Reisebeihilfen und -transport, Passersatzdokumente, Dolmetscher- und Übersetzungsleistungen, Untersuchungen, ärztliche Begleitung, medizinische Behandlung und Nachsorge, Pflegeheimunterbringung, Tiertransport, Lebenshaltungskosten und Existenzgründungsunterstützung im Herkunftsland. Finanzierung als Fehlbedarfsfinanzierung; in begründeten Ausnahmefällen bis zu 100 %.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 25.000 €.

Frist und Status

Anträge über zuständige Landkreise oder kreisfreie Städte, Beratungsstellen oder NGOs an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt.

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Landkreise, kreisfreie Städte sowie gemeinnützige juristische Personen des Privatrechts, wie Wohlfahrtsverbände und NGOs in der Migrations- und Flüchtlingshilfe.

Erforderliche Unterlagen

Antragsentwurf für dieses Programm

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Häufige Fragen zu Maßnahmen der freiwilligen Rückkehr von Ausländern

Wer kann Maßnahmen der freiwilligen Rückkehr von Ausländern beantragen?

Landkreise, kreisfreie Städte, gemeinnützige juristische Personen des Privatrechts (Wohlfahrtsverbände, NGOs in der Migrations-/Flüchtlingshilfe)

Wie hoch ist die Förderung bei Maßnahmen der freiwilligen Rückkehr von Ausländern?

Förderbetrag: bis 25.000 €.

Bis wann kann man Maßnahmen der freiwilligen Rückkehr von Ausländern beantragen?

Anträge über zuständige Landkreise oder kreisfreie Städte, Beratungsstellen oder NGOs an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt

Wer ist Fördergeber von Maßnahmen der freiwilligen Rückkehr von Ausländern?

Fördergeber ist Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 25.000 €
Förderquote
bis zu 100 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen-Anhalt