Fördergeber: Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung NRW (LAVE)
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 31 Tagen
Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse.
Antragsberechtigt sind: Erzeugerzusammenschlüsse und Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse.
Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei 25 € – 150.000 €.
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2027.
Fördergeber und Antragstelle: Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung NRW (LAVE).
Unternehmen müssen ihr Unternehmen für mindestens 5 Jahre zu mindestens 40% der Aufnahmekapazität durch Lieferverträge mit Erzeugern lasten und die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens nachweisen.
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Jetzt Projekt prüfenErzeugerzusammenschlüsse und Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse
Förderbetrag: 25 € – 150.000 €. Förderquote: 50 %.
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2027.
Fördergeber ist Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung NRW (LAVE). Quelle: nrwbank.
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