Markteinführungsdarlehen (MEP-D) – Förderung in Sachsen
Fördergeber: SAB - Sachsen-Anhalt
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 3 Tagen
Das Markteinführungsdarlehen (MEP-D) bietet zinsgünstige Darlehen für den Mittelstand zur Finanzierung von innovativen Produkten und Dienstleistungen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: gewerblich tätige kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Angehörige der freien Berufe.
Was wird gefördert?
Frist und Status
Die Antragstellung erfolgt über das Förderportal.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: SAB - Sachsen-Anhalt.
Voraussetzungen
Produkte, Dienstleistungen oder Produktionsverfahren müssen Innovationen darstellen, die durch eigene Forschungs- und Entwicklungsleistungen entstanden sind.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Markteinführungsdarlehen (MEP-D)
Wer kann Markteinführungsdarlehen (MEP-D) beantragen?
gewerblich tätige kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Angehörige der freien Berufe
Bis wann kann man Markteinführungsdarlehen (MEP-D) beantragen?
Die Antragstellung erfolgt über das Förderportal.
Wer ist Fördergeber von Markteinführungsdarlehen (MEP-D)?
Fördergeber ist SAB - Sachsen-Anhalt. Quelle: sab.
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