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Markteinführungsdarlehen (MEP-D) – Förderung in Sachsen

Fördergeber: SAB - Sachsen-Anhalt

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 2 Tagen

Das Markteinführungsdarlehen (MEP-D) bietet zinsgünstige Darlehen für den Mittelstand zur Finanzierung von innovativen Produkten und Dienstleistungen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: gewerblich tätige kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Angehörige der freien Berufe.

Was wird gefördert?

Das Markteinführungsdarlehen (MEP-D) ermöglicht gewerblich tätigen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in Sachsen, zinsgünstige Darlehen zur Finanzierung bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben zu beantragen. Das Darlehen kann in Kombination mit weiteren Förderprogrammen genutzt werden. Zuwendungsfähig sind Materialkosten, Personalausgaben, Investitionen in Anlagegüter sowie sonstige betriebliche Aufwendungen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 100 %.

Frist und Status

Antragstellung wird zunächst über das Förderportal erfolgen

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: SAB - Sachsen-Anhalt.

Voraussetzungen

Produkte, Dienstleistungen oder Produktionsverfahren müssen Innovationen darstellen, die durch eigene Forschungs- und Entwicklungsleistungen entstanden sind.

Antragsentwurf für dieses Programm

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Häufige Fragen zu Markteinführungsdarlehen (MEP-D)

Wer kann Markteinführungsdarlehen (MEP-D) beantragen?

gewerblich tätige kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Angehörige der freien Berufe

Wie hoch ist die Förderung bei Markteinführungsdarlehen (MEP-D)?

Förderquote: 100 %.

Bis wann kann man Markteinführungsdarlehen (MEP-D) beantragen?

Antragstellung wird zunächst über das Förderportal erfolgen

Wer ist Fördergeber von Markteinführungsdarlehen (MEP-D)?

Fördergeber ist SAB - Sachsen-Anhalt. Quelle: sab.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderquote
100 %
Förderart
Darlehen
Förderregion
Sachsen