FÖRDERBASE
FörderprogrammeFunktionen & PreiseSchnellcheckÜber das ProjektBlog
AnmeldenKostenlos starten →
FÖRDERBASE

KI-gestützte Fördermittelsuche für Vereine, Kommunen und Unternehmen in ganz Deutschland – mit automatischem Matching und Antragsvorbereitung.

info@foerderbase.de

Plattform

  • Startseite
  • Funktionen & Preise
  • Über das Projekt
  • Förderprogramme
  • KI-Matching
  • Blog & Ratgeber
  • FAQ
  • Kontakt
  • Partner
  • Kooperation Vereinsplaner
  • Fördermittel Vereine
  • Fördermittel Unternehmen
  • Fördermittel Kommunen

Regionen

  • Baden-Württemberg
  • Bayern
  • Berlin
  • Brandenburg
  • Bremen
  • Hamburg
  • Hessen
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Niedersachsen
  • Nordrhein-Westfalen
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland
  • Sachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Schleswig-Holstein
  • Thüringen
  • Alle Programme →
  • Bestand & Zahlen

© 2026 FörderBase – KI-gestützte Fördermittelsuche für Deutschland

AGBImpressumDatenschutz
  1. Start
  2. /Förderprogramme
  3. /Fördermittel Nordrhein-Westfalen
  4. /LWL-Budget für Arbeit
Antrag möglichZuschuss

LWL-Budget für Arbeit – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL)

Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 33 Tagen

Förderung für die Eingliederung von Menschen mit Behinderung in den ersten Arbeitsmarkt.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Arbeitgeber von Menschen mit Behinderung.

Was wird gefördert?

Menschen mit Behinderung bzw. ihre Arbeitgeber können einen Zuschuss für die Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt erhalten. Gefördert werden Beschäftigte in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) oder bei anderen Leistungsanbietern, junge Menschen mit anerkannter Schwerbehinderung oder Gleichstellung sowie beruflich besonders betroffene arbeitsuchende Menschen mit psychiatrischen Diagnosen. Die Förderung erfolgt durch laufende Leistungen, Inklusionsprämien und Inklusionsbudgets. Die Voraussetzungen umfassen unbefristete oder mindestens 12 Monate befristete Arbeitsverhältnisse und eine wöchentliche Beschäftigung von mindestens 15 Stunden.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 75 %. Der Förderbetrag liegt bei 820 € – 4.000 €.

Frist und Status

Anträge müssen innerhalb von 3 bis 6 Monaten nach Beginn des Arbeitsverhältnisses eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL).

Offizielle Programm-Quelle →

Voraussetzungen

Unbefristete oder mindestens 12 Monate befristete Arbeitsverhältnisse, wöchentliche Beschäftigung von mindestens 15 Stunden.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular,Nachweis über das Arbeitsverhältnis

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob LWL-Budget für Arbeit zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

Jetzt Projekt prüfen

Häufige Fragen zu LWL-Budget für Arbeit

Wer kann LWL-Budget für Arbeit beantragen?

Arbeitgeber von Menschen mit Behinderung

Wie hoch ist die Förderung bei LWL-Budget für Arbeit?

Förderbetrag: 820 € – 4.000 €. Förderquote: 75 %.

Bis wann kann man LWL-Budget für Arbeit beantragen?

Anträge müssen innerhalb von 3 bis 6 Monaten nach Beginn des Arbeitsverhältnisses eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von LWL-Budget für Arbeit?

Fördergeber ist Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL). Quelle: nrwbank.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Nordrhein-Westfalen
  • → Fördermittel für Unternehmen
  • → Förderung von Moorbodenschutzmaßnahmen
  • → Förderprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie
  • → Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (Zuschuss) – Förderung der Elektrifizierung von Kleinen Unternehmen (Modul 6)

Auf einen Blick

Förderbetrag
820 € – 4.000 €
Förderquote
75 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Bundesweit

Programm im Blick behalten

Merken & passende Alternativen finden

Kostenloses Konto: Programme merken, Fristen im Überblick und passende Alternativen für Ihr Vorhaben.

Welche Programme passen noch? Schnellcheck starten →
Zur Quelle