Fördergeber: Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL)
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 33 Tagen
Förderung für die Eingliederung von Menschen mit Behinderung in den ersten Arbeitsmarkt.
Antragsberechtigt sind: Arbeitgeber von Menschen mit Behinderung.
Die Förderquote beträgt 75 %. Der Förderbetrag liegt bei 820 € – 4.000 €.
Anträge müssen innerhalb von 3 bis 6 Monaten nach Beginn des Arbeitsverhältnisses eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstelle: Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL).
Unbefristete oder mindestens 12 Monate befristete Arbeitsverhältnisse, wöchentliche Beschäftigung von mindestens 15 Stunden.
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Jetzt Projekt prüfenArbeitgeber von Menschen mit Behinderung
Förderbetrag: 820 € – 4.000 €. Förderquote: 75 %.
Anträge müssen innerhalb von 3 bis 6 Monaten nach Beginn des Arbeitsverhältnisses eingereicht werden.
Fördergeber ist Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL). Quelle: nrwbank.
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