Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 33 Tagen
Zuschüsse für Forschungs- und Technologievorhaben in der zivilen Luftfahrt.
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.
Die Förderquote beträgt 50 %.
Die Förderung erfolgt im Rahmen gesonderter Aufrufe.
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE).
Voraussetzungen: Vorhaben darf nicht vor Bewilligung beginnen, Zuordnung zu Programmlinie und Disziplin erforderlich, belastbare Verwertungsperspektive notwendig, Verwertung nach Verwertungsplan, Kooperationsvereinbarung bei Verbundprojekten.
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Jetzt Projekt prüfenUnternehmen, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
Förderquote: 50 %.
Die Förderung erfolgt im Rahmen gesonderter Aufrufe.
Fördergeber ist Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). Quelle: nrwbank.
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