LOTTO Sachsen-Anhalt – Projektförderung – Förderung in Sachsen-Anhalt
Fördergeber: LOTTO Sachsen-Anhalt (Lotto-Toto GmbH Sachsen-Anhalt)
Stand: August 2026 · Zuletzt geprüft vor 167 Tagen
Zuschüsse für gemeinnützige Projekte in sozialen, kulturellen und sportlichen Bereichen in Sachsen-Anhalt. Förderung von 2.500 bis 75.000 €, max. 50 % der Gesamtkosten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Gemeinnützige Organisationen mit Freistellungsbescheid; Vereine, Verbände, kirchliche Träger mit Sachsen-Anhalt-Bezug.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei 2.500 € – 75.000 €.
Frist und Status
Bis 15.000 €: mindestens 4 Monate vor Maßnahmebeginn einreichen. Über 15.000 €: mindestens 8 Monate vor Maßnahmebeginn einreichen. Verspätete Anträge werden abgelehnt.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: LOTTO Sachsen-Anhalt (Lotto-Toto GmbH Sachsen-Anhalt).
Voraussetzungen
Freistellungsbescheid des Finanzamtes erforderlich.
Eigenanteil mindestens 15 % der Gesamtkosten.
Überregionalität, Modellcharakter oder besonderes Landesinteresse.
Klarer Bezug zu Sachsen-Anhalt.
Max.
2 Anträge pro Jahr je Antragsteller in Sport/Kultur.
Ordnungsgemäße Abrechnung früherer Vorhaben.
Nicht förderfähig
- •Privatpersonen
- •kommerzielle Vorhaben
- •Tagungen/Kongresse
- •Fahrzeuganschaffungen
- •Solaranlagen
- •lokale Feste (Dorffeste/Jubiläen)
- •bereits begonnene Vorhaben
- •Projekte die Bund/Land finanzieren müssen.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu LOTTO Sachsen-Anhalt – Projektförderung
Wer kann LOTTO Sachsen-Anhalt – Projektförderung beantragen?
Gemeinnützige Organisationen mit Freistellungsbescheid; Vereine, Verbände, kirchliche Träger mit Sachsen-Anhalt-Bezug
Wie hoch ist die Förderung bei LOTTO Sachsen-Anhalt – Projektförderung?
Förderbetrag: 2.500 € – 75.000 €. Förderquote: 50 %.
Bis wann kann man LOTTO Sachsen-Anhalt – Projektförderung beantragen?
Bis 15.000 €: mindestens 4 Monate vor Maßnahmebeginn einreichen. Über 15.000 €: mindestens 8 Monate vor Maßnahmebeginn einreichen. Verspätete Anträge werden abgelehnt.
Wer ist Fördergeber von LOTTO Sachsen-Anhalt – Projektförderung?
Fördergeber ist LOTTO Sachsen-Anhalt (Lotto-Toto GmbH Sachsen-Anhalt). Quelle: lotto_sachsen_anhalt.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 2.500 € – 75.000 €
- Förderquote
- 50 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Sachsen-Anhalt