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LOTTO Sachsen-Anhalt – Projektförderung – Förderung in Sachsen-Anhalt

Fördergeber: LOTTO Sachsen-Anhalt (Lotto-Toto GmbH Sachsen-Anhalt)

Stand: August 2026 · Zuletzt geprüft vor 167 Tagen

Zuschüsse für gemeinnützige Projekte in sozialen, kulturellen und sportlichen Bereichen in Sachsen-Anhalt. Förderung von 2.500 bis 75.000 €, max. 50 % der Gesamtkosten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Gemeinnützige Organisationen mit Freistellungsbescheid; Vereine, Verbände, kirchliche Träger mit Sachsen-Anhalt-Bezug.

Was wird gefördert?

LOTTO Sachsen-Anhalt vergibt auf Basis des Glücksspielgesetzes Sachsen-Anhalt (GlüG LSA) Zuwendungen für gemeinnützige Projekte in sozialen, kulturellen und sonstigen förderungswürdigen Bereichen wie Sport, Umwelt und kirchliche Denkmalpflege. Antragsteller müssen einen Freistellungsbescheid des Finanzamtes vorlegen. Privatpersonen und kommerzielle Vorhaben sind ausgeschlossen. Voraussetzung ist Überregionalität, Modellcharakter oder besonderes Landesinteresse sowie ein klarer Bezug zu Sachsen-Anhalt. Eigenfinanzierung mindestens 15 %, max. 50 % Förderquote. Mindestantragssumme: 2.500 €, Obergrenze: 75.000 €. Fristen: bis 15.000 € mindestens 4 Monate vorher, über 15.000 € mindestens 8 Monate. Max. 2 Anträge/Jahr in Sport/Kultur. Nicht gefördert: Tagungen, Fahrzeuganschaffungen, Solaranlagen, lokale Feste, bereits begonnene Vorhaben. Digital beantragen: projektfoerderung.sachsen-anhalt-lotto.de

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei 2.500 € – 75.000 €.

Frist und Status

Bis 15.000 €: mindestens 4 Monate vor Maßnahmebeginn einreichen. Über 15.000 €: mindestens 8 Monate vor Maßnahmebeginn einreichen. Verspätete Anträge werden abgelehnt.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: LOTTO Sachsen-Anhalt (Lotto-Toto GmbH Sachsen-Anhalt).

Voraussetzungen

Freistellungsbescheid des Finanzamtes erforderlich.

Eigenanteil mindestens 15 % der Gesamtkosten.

Überregionalität, Modellcharakter oder besonderes Landesinteresse.

Klarer Bezug zu Sachsen-Anhalt.

Max.

2 Anträge pro Jahr je Antragsteller in Sport/Kultur.

Ordnungsgemäße Abrechnung früherer Vorhaben.

Nicht förderfähig

  • Privatpersonen
  • kommerzielle Vorhaben
  • Tagungen/Kongresse
  • Fahrzeuganschaffungen
  • Solaranlagen
  • lokale Feste (Dorffeste/Jubiläen)
  • bereits begonnene Vorhaben
  • Projekte die Bund/Land finanzieren müssen.

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Häufige Fragen zu LOTTO Sachsen-Anhalt – Projektförderung

Wer kann LOTTO Sachsen-Anhalt – Projektförderung beantragen?

Gemeinnützige Organisationen mit Freistellungsbescheid; Vereine, Verbände, kirchliche Träger mit Sachsen-Anhalt-Bezug

Wie hoch ist die Förderung bei LOTTO Sachsen-Anhalt – Projektförderung?

Förderbetrag: 2.500 € – 75.000 €. Förderquote: 50 %.

Bis wann kann man LOTTO Sachsen-Anhalt – Projektförderung beantragen?

Bis 15.000 €: mindestens 4 Monate vor Maßnahmebeginn einreichen. Über 15.000 €: mindestens 8 Monate vor Maßnahmebeginn einreichen. Verspätete Anträge werden abgelehnt.

Wer ist Fördergeber von LOTTO Sachsen-Anhalt – Projektförderung?

Fördergeber ist LOTTO Sachsen-Anhalt (Lotto-Toto GmbH Sachsen-Anhalt). Quelle: lotto_sachsen_anhalt.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
2.500 € – 75.000 €
Förderquote
50 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen-Anhalt