Fördergeber: Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie herausragende wissenschaftliche Forschungsvorhaben in Hessen umsetzen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Unternehmen.
Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei 100.000 € – 6.000.000 €.
Anträge können zu festgelegten Terminen eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstelle: Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Für LOEWE-Zentren gilt: Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte nicht staatliche Hochschulen, in Hessen ansässige und vom Land geförderte Forschungseinrichtungen sowie überregional finanzierte und gemeinnützige außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Sitz in Hessen.Bei Wirtschaftsunternehmen wird erwartet, dass diese sich auf eigene Kosten an den Projekten beteiligen.
Antragberechtigt für LOEWE-Schwerpunkte sind hessische Hochschulen (einschließlich der staatlich anerkannten Hochschulen in nicht staatlicher Trägerschaft),in Hessen ansässige und vom Land geförderte Forschungseinrichtungen sowieüberregional finanzierte und gemeinnützige außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Sitz in Hessen.
Für LOEWE-Verbundvorhaben gilt: Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen nach KMU-Definition der EU, Ingenieurbüros und ähnliche freie Berufe, die ihre Betriebsstätte in Hessen haben, sowieEinrichtungen der technischen wissenschaftlichen Infrastruktur.Antragsberechtigt sind für Modul B außerdem die hessischen Hochschulen für Angewandte Wissenschaften und die Hochschule Geisenheim University.
Antragsberechtigt für LOEWE-Spitzen-Professuren und LOEWE-Professuren sind hessische Hochschulen, auch gemeinsam mit in Hessen ansässigen und vom Land geförderten außeruniversitären Forschungseinrichtungen und gemeinsam mit überregional finanzierten und gemeinnützigen außeruniversitären Forschungseinrichtungen mit Sitz in Hessen.Für die Förderlinie LOEWE-Exploration gilt: Antragsberechtigt sind Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit einer abgeschlossenen Promotion, die an einer Hochschule des Landes Hessen arbeiten und eine mindestens zweijährige Forschungserfahrung inklusive internationaler Publikationstätigkeit nachweisen können.Die Voraussetzungen der Antragstellung ergeben sich aus den Ausschreibungen zu den einzelnen Förderlinien.
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Förderbetrag: 100.000 € – 6.000.000 €. Förderquote: 50 %.
Anträge können zu festgelegten Terminen eingereicht werden.
Fördergeber ist Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur. Quelle: foerderdatenbank.de.
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