Fördergeber: Europäische Kommission
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 34 Tagen
Das LIFE-Programm fördert Maßnahmen zum Umwelt- und Klimaschutz in den Jahren 2021 bis 2027.
Antragsberechtigt sind: juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts.
Die Förderquote beträgt 60 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 1.000.000 €.
Jährliche Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen der Arbeitsprogramme.
Fördergeber und Antragstelle: Europäische Kommission.
Antragstellende sollten die notwendigen Kapazitäten und Erfahrung in der Beantragung und der Umsetzung eines mehrjährigen Projekts mit Dokumentations- und Berichtspflichten mitbringen.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob LIFE-Programm zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenjuristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts
Förderbetrag: bis 1.000.000 €. Förderquote: 60 %.
Jährliche Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen der Arbeitsprogramme.
Fördergeber ist Europäische Kommission. Quelle: nrwbank.
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