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Leseclubs der Stiftung Lesen – Förderung in ["Bundesweit"]

Fördergeber: Stiftung Lesen

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 3 Tagen

Förderung von Leseclubs für Kinder von 6 bis 12 Jahren durch die Stiftung Lesen im Rahmen von 'Kultur macht stark' – bis Ende 2027.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: verein, gemeinnuetzig, stiftung.

Was wird gefördert?

Die Stiftung Lesen fördert im Rahmen des Bundesprogramms 'Kultur macht stark' Leseclubs für Kinder im Alter von 6 bis 12 Jahren. Die Förderung umfasst Bücher, Tablets, Lernspiele, Möbel, Workshops sowie Schulungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Das Programm läuft bis Ende 2027. Kontakt: +49 6131 288 90 16.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 100 %.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich. Laufend bis Ende 2027

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Stiftung Lesen.

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „stiftung_lesen_leseclubs". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

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Häufige Fragen zu Leseclubs der Stiftung Lesen

Wer kann Leseclubs der Stiftung Lesen beantragen?

verein, gemeinnuetzig, stiftung

Bis wann kann man Leseclubs der Stiftung Lesen beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Leseclubs der Stiftung Lesen?

Fördergeber ist Stiftung Lesen.

Ist Leseclubs der Stiftung Lesen mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Leseclubs der Stiftung Lesen zur Gruppe „stiftung_lesen_leseclubs". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

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Auf einen Blick

Förderquote
bis zu 100 %
Förderart
Sachleistung / Zuschuss
Förderregion
["Bundesweit"]