Leseclubs der Stiftung Lesen – Förderung in ["Bundesweit"]
Fördergeber: Stiftung Lesen
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 3 Tagen
Förderung von Leseclubs für Kinder von 6 bis 12 Jahren durch die Stiftung Lesen im Rahmen von 'Kultur macht stark' – bis Ende 2027.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: verein, gemeinnuetzig, stiftung.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt bis zu 100 %.
Frist und Status
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich. Laufend bis Ende 2027
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Stiftung Lesen.
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „stiftung_lesen_leseclubs". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Leseclubs der Stiftung Lesen zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Leseclubs der Stiftung Lesen
Wer kann Leseclubs der Stiftung Lesen beantragen?
verein, gemeinnuetzig, stiftung
Bis wann kann man Leseclubs der Stiftung Lesen beantragen?
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Wer ist Fördergeber von Leseclubs der Stiftung Lesen?
Fördergeber ist Stiftung Lesen.
Ist Leseclubs der Stiftung Lesen mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Leseclubs der Stiftung Lesen zur Gruppe „stiftung_lesen_leseclubs". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- bis zu 100 %
- Förderart
- Sachleistung / Zuschuss
- Förderregion
- ["Bundesweit"]