LEADER und CLLD in Sachsen-Anhalt – Förderung in Sachsen-Anhalt
Fördergeber: Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen
Das Programm fördert Projekte im ländlichen Raum durch den LEADER-Ansatz und die CLLD-Methode. Es unterstützt Vorhaben aus dem ESF und dem EFRE mit einer erweiterten Themenvielfalt.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Projekte im ländlichen Raum.
Was wird gefördert?
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt.
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „sachsen_anhalt_leader_clld". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu LEADER und CLLD in Sachsen-Anhalt
Wer kann LEADER und CLLD in Sachsen-Anhalt beantragen?
Projekte im ländlichen Raum
Wer ist Fördergeber von LEADER und CLLD in Sachsen-Anhalt?
Fördergeber ist Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt.
Ist LEADER und CLLD in Sachsen-Anhalt mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört LEADER und CLLD in Sachsen-Anhalt zur Gruppe „sachsen_anhalt_leader_clld". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
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Auf einen Blick
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Sachsen-Anhalt