Fördergeber: Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie in Niedersachsen, Bremen oder Hamburg regionale Entwicklungsstrategien im Rahmen von LEADER umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Kommune, Privatperson, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung.
Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 500 €.
Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen
Fördergeber und Antragstelle: Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind Lokale Aktionsgruppen LEADER (LAG) mit eigener Rechtspersönlichkeit,von einer LAG beauftragte Partnerinnen und Partner und Stellen mit eigener Rechtspersönlichkeit,sonstige juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts sowienatürliche Personen (nicht für laufende Ausgaben der LAG), soweit nicht im jeweiligen regionalen Entwicklungskonzepts der Region (REK) weitere Einschränkungen festgelegt wurden.
Die Förderung ist bestimmte Bedingungen geknüpft: Es muss ein positiver Beschluss des LAG-Entscheidungsgremiums einer für die Förderperiode 2023 bis 2027 ausgewählten LEADER-Region vorliegen.Wenn Sie ein Kooperationsprojekt durchführen, muss dieses immer den Vorgaben des REK jeder beteiligten LAG entsprechen.Es werden ausschließlich Projekte im ländlichen Raum gefördert.
Nicht gefördert werden unter anderem kommunale Pflichtaufgaben einschließlich gesetzlich vorgeschriebener Planungsleistungen,Aufwendungen, die dem laufenden Betrieb des Förderobjekts zuzurechnen sind sowie Ersatzinvestitionen/-beschaffungen,der Kauf von Lebendinventar sowiePlanungsarbeiten, die gesetzlich vorgeschrieben sind.
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Jetzt Projekt prüfenUnternehmen, Kommune, Privatperson, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Förderbetrag: ab 500 €. Förderquote: 80 %.
Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen
Fördergeber ist Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Quelle: foerderdatenbank.de.
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