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Antrag möglichZuschuss

Landwirtschaftliche Beratungsförderung – Förderung in Sachsen-Anhalt

Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt

Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 53 Tagen

Förderung privater Beratungsanbieter für Beratungsdienstleistungen an landwirtschaftliche Unternehmen in Sachsen-Anhalt zu Tierwohl und Ressourceneffizienz.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Private Beratungsdienstleister; Endnutznießer sind KMU und Erzeugerverbände in der Landwirtschaft.

Was wird gefördert?

Das Land Sachsen-Anhalt gewährt Zuschüsse an private Beratungsdienstleister für Dienstleistungen an landwirtschaftliche Betriebe und Erzeugerverbände. Förderfähige Beratung umfasst die Verbesserung des Tierwohls sowie die Verbesserung der Ressourceneffizienz, des Umweltschutzes, des Naturschutzes und des Klimaschutzes. Dienstleistungen müssen von qualifizierten, anerkannten Beratern erbracht und schriftlich dokumentiert werden. Die Kostenobergrenze beträgt 120 Euro (netto) je Beratungsstunde.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 90 %. Der Förderbetrag liegt bei 500 € – 4.500 €.

Frist und Status

Schriftlicher Antrag mit amtlichen Formularen beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt.

Zum Antrag beim Fördergeber →Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind private Beratungsdienstleister, die Dienstleistungen für landwirtschaftliche Betriebe und Erzeugerverbände anbieten.

Die Beratungen müssen von qualifizierten, anerkannten Beratern erbracht und schriftlich dokumentiert werden.

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Häufige Fragen zu Landwirtschaftliche Beratungsförderung

Wer kann Landwirtschaftliche Beratungsförderung beantragen?

Private Beratungsdienstleister; Endnutznießer sind KMU und Erzeugerverbände in der Landwirtschaft

Wie hoch ist die Förderung bei Landwirtschaftliche Beratungsförderung?

Förderbetrag: 500 € – 4.500 €. Förderquote: 90 %.

Bis wann kann man Landwirtschaftliche Beratungsförderung beantragen?

Schriftlicher Antrag mit amtlichen Formularen beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt

Wer ist Fördergeber von Landwirtschaftliche Beratungsförderung?

Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Sachsen-Anhalt
  • → Fördermittel für Unternehmen
  • → Förderung des Nachwuchsleistungssports
  • → Förderungen der Dr.-Kiti-Maluche-Stiftung
  • → Förderung von Unternehmensgründungen (ego.-START)

Auf einen Blick

Förderbetrag
500 € – 4.500 €
Förderquote
90 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen-Anhalt

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