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Antrag möglichZuschuss

Landeszuschuss für kleine und mittlere Unternehmen (Einstellungszuschuss) – Förderung in Berlin

Fördergeber: Berliner Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie neue sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze schaffen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung beantragen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Betriebsstätte in Berlin.

Was wird gefördert?

Die Senatsverwaltung für für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung fördert die Schaffung von zusätzlichen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen bei Einstellung von Arbeitslosen, sogenannten Aufstockern, und Teilnehmenden aus Beschäftigungs- beziehungsweise Qualifizierungsmaßnahmen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses hängt der von der Höhe des Gehalts und von der Vertragsdauer ab und beträgt bei unbefristeten Arbeitsverträgen insgesamt bis zu 17.000 EUR. Der Förderung kann über einen Zeitraum von 12 bis zu 24 Monaten erfolgen. Reichen Sie Ihren Antrag vor Beginn des Arbeitsverhältnisses bei der zgs consult GmbH ein.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei bis 17.000 €.

Frist und Status

Die Einreichungsfrist beträgt 10 Werktage vor Abschluss des Arbeitsvertrages.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Berliner Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Landeszuschuss für KMU,Eigenerklärung zur Einhaltung des Mindestlohns,Handelsregisterauszug / Gewerbeanmeldung,Bescheinigung von der Bundesagentur für Arbeit / Jobcenter,ID-Nr. in der Transparenzdatenbank

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Häufige Fragen zu Landeszuschuss für kleine und mittlere Unternehmen (Einstellungszuschuss)

Wer kann Landeszuschuss für kleine und mittlere Unternehmen (Einstellungszuschuss) beantragen?

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Betriebsstätte in Berlin

Wie hoch ist die Förderung bei Landeszuschuss für kleine und mittlere Unternehmen (Einstellungszuschuss)?

Förderbetrag: bis 17.000 €.

Bis wann kann man Landeszuschuss für kleine und mittlere Unternehmen (Einstellungszuschuss) beantragen?

Die Einreichungsfrist beträgt 10 Werktage vor Abschluss des Arbeitsvertrages.

Wer ist Fördergeber von Landeszuschuss für kleine und mittlere Unternehmen (Einstellungszuschuss)?

Fördergeber ist Berliner Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Berlin
  • → Fördermittel für Unternehmen
  • → Bürgschaften der BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg – BBBsocial
  • → Stiftung für Toleranz und Völkerverständigung
  • → IBB Energetische Gebäudesanierung – Effizienzhaus

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 17.000 €
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Berlin

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