Fördergeber: Berliner Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie neue sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze schaffen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung beantragen.
Antragsberechtigt sind: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Betriebsstätte in Berlin.
Der Förderbetrag liegt bei bis 17.000 €.
Die Einreichungsfrist beträgt 10 Werktage vor Abschluss des Arbeitsvertrages.
Fördergeber und Antragstelle: Berliner Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
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Förderbetrag: bis 17.000 €.
Die Einreichungsfrist beträgt 10 Werktage vor Abschluss des Arbeitsvertrages.
Fördergeber ist Berliner Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung. Quelle: foerderdatenbank.de.
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