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Antrag möglichZuschuss

Landesprogramm zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit – Sozialer Arbeitsmarkt – Förderung in Sachsen

Fördergeber: Freistaat Sachsen

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie Maßnahmen planen, die Langzeitarbeitslose auf dem Weg zurück in das Erwerbsleben unterstützen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: erwerbsfähige Langzeitarbeitslose und Langzeitleistungsbeziehende.

Was wird gefördert?

Der Freistaat Sachsen unterstützt Maßnahmen zur Stärkung der beruflichen und sozialen Teilhabe für erwerbsfähige Langzeitarbeitslose und Langzeitleistungsbeziehende. Sie erhalten die Förderung für individuelles Coaching,Betriebsakquisiteure,sozialversicherungspflichtige Beschäftigung (FAV plus),Gemeinwohlarbeit 58 plus sowieinnovative Ansätze. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss, der für die Maßnahmen jeweils als Festbetrag gewährt wird. Bei FAV-plus-Maßnahmen können Sie als Arbeitgeber neben dem vom Jobcenter gewährten Zuschuss zum Arbeitsentgelt pauschal bis zu EUR 350,00 monatlich bei einer Wochenarbeitszeit von mindestens 30 Stunden erhalten.Bei Gemeinwohlarbeit 58 plus können Sie als Träger monatlich EUR 150,00 je bewilligte Stelle als Sach- und Verwaltungskostenpauschale erhalten sowie bis zu EUR 2,00 für jede tatsächlich geleistete Arbeitsstunde als Aufwandsentschädigung. Je Teilnehmenden werden allerdings maximal 25 Wochenstunden und maximal 100 Stunden im Monat gewährt.Als Jobcenter erhalten Sie für den zusätzlichen Verwaltungsaufwand für FAV-plus-Maßnahmen und Gemeinwohlarbeit 58 plus eine Pauschale in Höhe von 10 Prozent des Zuschusses. Als Arbeitgeber und Träger der Maßnahme wenden Sie sich an das zuständige Jobcenter. Als Jobcenter richten Sie Ihren Antrag an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 350 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Freistaat Sachsen.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Antragsberechtigt sind die teilnehmenden Jobcenter, welche den Zuschuss für FAV-plus-Maßnahmen und für Gemeinwohlarbeit 58 an die Arbeitgeber und an die Träger der Maßnahme als Endbegünstigte weiterleiten.

Die Teilnehmenden an der Maßnahme müssen ihren Hauptwohnsitz im Freistaat Sachsen haben.

Als Jobcenter führen Sie die Auswahl und Zuweisung der Teilnehmenden in die geeigneten Projekte und Tätigkeitsfelder durch.

Die Förderung darf die Regelinstrumente des Jobcenters nicht ersetzen.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Landesprogramm zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit – Sozialer Arbeitsmarkt"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Landesprogramm zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit – Sozialer Arbeitsmarkt zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

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Häufige Fragen zu Landesprogramm zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit – Sozialer Arbeitsmarkt

Wer kann Landesprogramm zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit – Sozialer Arbeitsmarkt beantragen?

erwerbsfähige Langzeitarbeitslose und Langzeitleistungsbeziehende

Wie hoch ist die Förderung bei Landesprogramm zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit – Sozialer Arbeitsmarkt?

Förderbetrag: bis 350 €. Förderquote: 100 %.

Wer ist Fördergeber von Landesprogramm zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit – Sozialer Arbeitsmarkt?

Fördergeber ist Freistaat Sachsen. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

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  • → Förderung von hochwertigen wirtschaftsnahen Infrastrukturmaßnahmen
  • → InnoStartBonus
  • → Förderung des Nachwuchsleistungssports

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 350 €
Förderquote
100 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen

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