FÖRDERBASE
FörderprogrammeFunktionen & PreiseSchnellcheckÜber das ProjektBlog
AnmeldenKostenlos starten →
FÖRDERBASE

KI-gestützte Fördermittelsuche für Vereine, Kommunen und Unternehmen in ganz Deutschland – mit automatischem Matching und Antragsvorbereitung.

info@foerderbase.de

Plattform

  • Startseite
  • Funktionen & Preise
  • Über das Projekt
  • Förderprogramme
  • KI-Matching
  • Blog & Ratgeber
  • FAQ
  • Kontakt
  • Partner
  • Kooperation Vereinsplaner
  • Fördermittel Vereine
  • Fördermittel Unternehmen
  • Fördermittel Kommunen

Regionen

  • Baden-Württemberg
  • Bayern
  • Berlin
  • Brandenburg
  • Bremen
  • Hamburg
  • Hessen
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Niedersachsen
  • Nordrhein-Westfalen
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland
  • Sachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Schleswig-Holstein
  • Thüringen
  • Alle Programme →
  • Bestand & Zahlen

© 2026 FörderBase – KI-gestützte Fördermittelsuche für Deutschland

AGBImpressumDatenschutz
  1. Start
  2. /Förderprogramme
  3. /Fördermittel Schleswig-Holstein
  4. /Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027
Antrag möglichZuschuss

Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027 – Förderung in Schleswig-Holstein

Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie Investitionen in Innovation, Digitalisierung und Dekarbonisierung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung.

Was wird gefördert?

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie als kommunalen Träger, gemeinnützige Organisation oder als gewerbliches Unternehmen im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft (LPW) bei investiven und nichtinvestiven Vorhaben aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) oder des Landes. Im EFRE-Programmteil werden Vorhaben in folgenden Schwerpunkten unterstützt: Entwicklung und Ausbau von Forschungs- und Innovationskapazitäten,Nutzung der Vorteile der Digitalisierung für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden,Steigerung eines nachhaltigen Wachstums und der Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), Schaffung von Arbeitsplätzen in KMU durch produktive Investitionen,Förderung von Energieeffizienz und Verringerung der TreibhausgasemissionenFörderung der erneuerbaren Energien und des Übergangs zu einer ressourceneffizienten Kreislaufwirtschaft,Verbesserung des Schutzes und der Erhaltung der Natur und der grünen Infrastruktur,Förderung der integrierten und inklusiven sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Entwicklung, der Kultur, des Kulturerbes, des nachhaltigen Tourismus in städtischen und nichtstädtischen Gebieten Die GRW-Förderung fokussiert sich auf Stärkung der Wettbewerbs- und Anpassungsfähigkeit der Wirtschaft,Schaffung und den Erhalt von Dauerarbeitsplätzen, insbesondere bei KMU,Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur in den strukturschwächeren Regionen sowienichtinvestive Vorhaben von Unternehmen. Die Auswahl- und Fördergrundsätze LPW 2021 dienen als Grundlage von eigenständigen Förderrichtlinien. Sie bekommen die Förderung normalerweise als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt bei einer EFRE-Förderung bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtkosten,bei einer GRW-Förderung bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtkosten. Weitere Einzelheiten zur Höhe der Förderquote bei einer Förderung aus dem EFRE können in den Förderrichtlinien geregelt werden. Ihren Antrag können Sie je nach Vorhaben entweder zu bestimmten Stichtagen (Förderaufrufe) oder fortlaufend stellen. Je nach Vorhaben ist für Sie die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) oder die Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH) zuständig.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 40 %.

Frist und Status

Anträge können je nach Vorhaben zu bestimmten Stichtagen oder fortlaufend gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben kommunale Träger, gemeinnützige Organisationen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.

Der Kreis der Antragsberechtigten wird in den einzelnen Förderrichtlinien konkretisiert.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Die Förderung der einzelnen Maßnahmen erfolgt auf der Grundlage eigenständiger Programmrichtlinien.Fördergebiet der EFRE-Förderung und der Förderung aus Landesmitteln ist ganz Schleswig-Holstein.Mittel aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ werden nur in den ausgewiesenen C- und D-Fördergebieten des Landes vergeben.Der Bewilligungszeitraum Ihres Vorhabens muss spätestens am 30.6.2029 enden.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027 zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

Jetzt Projekt prüfen

Häufige Fragen zu Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027

Wer kann Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027 beantragen?

Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung

Wie hoch ist die Förderung bei Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027?

Förderquote: 40 %.

Bis wann kann man Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027 beantragen?

Anträge können je nach Vorhaben zu bestimmten Stichtagen oder fortlaufend gestellt werden.

Wer ist Fördergeber von Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027?

Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Schleswig-Holstein
  • → Fördermittel für Vereine
  • → Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 - Nachhaltige Stadtentwicklung und nachhaltige städtische Mobilität
  • → IB.SH Kommunaldarlehen zukunftsfähige Infrastruktur
  • → IB.SH Betriebsmitteldarlehen

Auf einen Blick

Förderquote
40 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Schleswig-Holstein

Programm im Blick behalten

Merken & passende Alternativen finden

Kostenloses Konto: Programme merken, Fristen im Überblick und passende Alternativen für Ihr Vorhaben.

Welche Programme passen noch? Schnellcheck starten →
Zur Quelle