Landesprogramm für jüdisches Leben in Sachsen-Anhalt und gegen Antisemitismus – Förderung in Sachsen-Anhalt
Fördergeber: Land Sachsen-Anhalt
Stand: August 2026 · Zuletzt geprüft vor 165 Tagen
Das Programm unterstützt gezielt Projektideen, die der Stärkung des jüdischen Lebens im Land dienen und dieses sichtbar machen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Einzelpersonen, Initiativen, Vereine.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 90 %.
Frist und Status
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich. Anträge können jederzeit gestellt werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Land Sachsen-Anhalt.
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „land_sachsen_anhalt_jl“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts.
Antragsentwurf für dieses Programm
Wir schreiben euch einen Entwurf für „Landesprogramm für jüdisches Leben in Sachsen-Anhalt und gegen Antisemitismus"
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Landesprogramm für jüdisches Leben in Sachsen-Anhalt und gegen Antisemitismus
Wer kann Landesprogramm für jüdisches Leben in Sachsen-Anhalt und gegen Antisemitismus beantragen?
Einzelpersonen, Initiativen, Vereine
Wie hoch ist die Förderung bei Landesprogramm für jüdisches Leben in Sachsen-Anhalt und gegen Antisemitismus?
Förderquote: 90 %.
Bis wann kann man Landesprogramm für jüdisches Leben in Sachsen-Anhalt und gegen Antisemitismus beantragen?
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Wer ist Fördergeber von Landesprogramm für jüdisches Leben in Sachsen-Anhalt und gegen Antisemitismus?
Fördergeber ist Land Sachsen-Anhalt. Quelle: freiwilligen-agentur.de.
Ist Landesprogramm für jüdisches Leben in Sachsen-Anhalt und gegen Antisemitismus mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Landesprogramm für jüdisches Leben in Sachsen-Anhalt und gegen Antisemitismus zur Gruppe „land_sachsen_anhalt_jl". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- 90 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Sachsen-Anhalt