Fördergeber: Land Sachsen-Anhalt
Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 213 Tagen
Das Programm unterstützt gezielt Projektideen, die der Stärkung des jüdischen Lebens im Land dienen und dieses sichtbar machen.
Antragsberechtigt sind: Einzelpersonen, Initiativen, Vereine.
Die Förderquote beträgt 90 %.
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich. Anträge können jederzeit gestellt werden.
Fördergeber und Antragstelle: Land Sachsen-Anhalt.
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „land_sachsen_anhalt_jl“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts.
Antragsentwurf für dieses Programm
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Landesprogramm für jüdisches Leben in Sachsen-Anhalt und gegen Antisemitismus zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenEinzelpersonen, Initiativen, Vereine
Förderquote: 90 %.
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Fördergeber ist Land Sachsen-Anhalt. Quelle: freiwilligen-agentur.de.
Zur Kombinierbarkeit gehört Landesprogramm für jüdisches Leben in Sachsen-Anhalt und gegen Antisemitismus zur Gruppe „land_sachsen_anhalt_jl". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
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