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Antrag möglichZuschuss

Landesprogramm für jüdisches Leben in Sachsen-Anhalt und gegen Antisemitismus – Förderung in Sachsen-Anhalt

Fördergeber: Land Sachsen-Anhalt

Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 213 Tagen

Das Programm unterstützt gezielt Projektideen, die der Stärkung des jüdischen Lebens im Land dienen und dieses sichtbar machen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Einzelpersonen, Initiativen, Vereine.

Was wird gefördert?

Das Land Sachsen-Anhalt verfügt über einen großen Reichtum an jüdischer Kultur und Geschichte. Inzwischen entfaltet sich jüdisches Leben wieder neu und bereichert unser Land in seiner Vielfältigkeit. Die Landesregierung hat am 6. Oktober 2020 das „Landesprogramm für jüdisches Leben in Sachsen-Anhalt und gegen Antisemitismus“ beschlossen, um das jüdische Leben in Sachsen-Anhalt zu schützen und weiter zu stärken. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts. Die Zuwendung wird als Projektförderung gewährt. Diese kann als nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 90 v.H. bewilligt werden. Anträge können jederzeit gestellt werden.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 90 %.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich. Anträge können jederzeit gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Land Sachsen-Anhalt.

Zum Antrag beim Fördergeber →Offizielle Programm-Quelle →

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „land_sachsen_anhalt_jl“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Landesprogramm für jüdisches Leben in Sachsen-Anhalt und gegen Antisemitismus"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

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Häufige Fragen zu Landesprogramm für jüdisches Leben in Sachsen-Anhalt und gegen Antisemitismus

Wer kann Landesprogramm für jüdisches Leben in Sachsen-Anhalt und gegen Antisemitismus beantragen?

Einzelpersonen, Initiativen, Vereine

Wie hoch ist die Förderung bei Landesprogramm für jüdisches Leben in Sachsen-Anhalt und gegen Antisemitismus?

Förderquote: 90 %.

Bis wann kann man Landesprogramm für jüdisches Leben in Sachsen-Anhalt und gegen Antisemitismus beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Landesprogramm für jüdisches Leben in Sachsen-Anhalt und gegen Antisemitismus?

Fördergeber ist Land Sachsen-Anhalt. Quelle: freiwilligen-agentur.de.

Ist Landesprogramm für jüdisches Leben in Sachsen-Anhalt und gegen Antisemitismus mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Landesprogramm für jüdisches Leben in Sachsen-Anhalt und gegen Antisemitismus zur Gruppe „land_sachsen_anhalt_jl". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Sachsen-Anhalt
  • → Fördermittel für Vereine
  • → Förderung des Nachwuchsleistungssports
  • → Förderungen der Dr.-Kiti-Maluche-Stiftung
  • → Förderung von Unternehmensgründungen (ego.-START)

Auf einen Blick

Förderquote
90 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen-Anhalt

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