Landesinvestitionsförderprogramm (LIP 2014) – Förderung in Bremen
Fördergeber: Die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen
Das Land Bremen unterstützt Unternehmen bei Investitionen durch Zuschüsse und Darlehen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 30 %. Der Förderbetrag liegt bei 5.000 € – 2.500.000 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Unternehmen des Handwerks, des Handels, der Industrie, des Dienstleistungsgewerbes sowie sonstige Gewerbetreibende.
Die Förderung ist an Bedingungen geknüpft, wie die Schaffung oder Sicherung von Dauerarbeitsplätzen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Landesinvestitionsförderprogramm (LIP 2014)
Wer kann Landesinvestitionsförderprogramm (LIP 2014) beantragen?
Unternehmen
Wie hoch ist die Förderung bei Landesinvestitionsförderprogramm (LIP 2014)?
Förderbetrag: 5.000 € – 2.500.000 €. Förderquote: 30 %.
Wer ist Fördergeber von Landesinvestitionsförderprogramm (LIP 2014)?
Fördergeber ist Die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 5.000 € – 2.500.000 €
- Förderquote
- 30 %
- Förderart
- Zuschuss | Darlehen
- Förderregion
- Bremen