Landesförderung für den Sportstättenbau – Förderung in Sachsen-Anhalt
Fördergeber: Landessportbund Sachsen-Anhalt e. V.
Stand: August 2026 · Geprüft vor 31 Tagen
Fördermittel für die Sanierung, Modernisierung oder den Neubau von Sportstätten in Sachsen-Anhalt.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Sportvereine, Gemeinden, Verbandsgemeinden, Landkreise in Sachsen-Anhalt.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 10.000 €.
Frist und Status
Aktuelle Antragsfrist: 31. August 2026. Anträge müssen bis zum 31. August für das Folgejahr eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Landessportbund Sachsen-Anhalt e. V..
Voraussetzungen
Antragsteller müssen Mitglied im LSB Sachsen-Anhalt sein oder einen Nutzungsvertrag mit einer Restlaufzeit von mindestens 15 Jahren haben.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformulare,Unterlagen aus der Checkliste
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Landesförderung für den Sportstättenbau
Wer kann Landesförderung für den Sportstättenbau beantragen?
Sportvereine, Gemeinden, Verbandsgemeinden, Landkreise in Sachsen-Anhalt
Wie hoch ist die Förderung bei Landesförderung für den Sportstättenbau?
Förderbetrag: ab 10.000 €. Förderquote: 50 %.
Bis wann kann man Landesförderung für den Sportstättenbau beantragen?
Aktuelle Antragsfrist: 31. August 2026. Anträge müssen bis zum 31. August für das Folgejahr eingereicht werden.
Wer ist Fördergeber von Landesförderung für den Sportstättenbau?
Fördergeber ist Landessportbund Sachsen-Anhalt e. V.. Quelle: lsb_sachsen_anhalt.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- ab 10.000 €
- Förderquote
- 50 %
- Förderart
- Zuschuss
- Antragsfrist
- 31. August 2026
- Förderregion
- Sachsen-Anhalt