Landesförderung für den Sportstättenbau – Förderung in Sachsen-Anhalt
Fördergeber: Landessportbund Sachsen-Anhalt
Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Das Programm fördert die Sanierung und den Neubau von Sportstätten in Sachsen-Anhalt mit bis zu 50 % der Kosten für Sportvereine und kommunale Einrichtungen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Sportvereine , die Mitglied im LSB Sachsen-Anhalt sind; Gemeinden, Verbandsgemeinden und Landkreise in Sachsen-Anhalt.
Was wird gefördert?
Zielgruppen/Bedingungen
- Sportvereine , die Mitglied im LSB Sachsen-Anhalt sind
- Gemeinden, Verbandsgemeinden und Landkreise in Sachsen-Anhalt
- Sanierung oder Modernisierung
- Erweiterung der Nutzbarkeit
- Umwidmung
- Neubau
- zuwendungsfähige Ausgaben müssen mindestens 10.000 Euro betragen
- Zuschuss von bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben
- kombinierbar mit weiteren Fördermitteln, wie z. B. von Lotto Sachsen-Anhalt
Wer wird gefördert?
Antragsteller können sein:
Was wird gefördert?
von Sportstätten in Sachsen-Anhalt.
WICHTIGE HINWEISE:
Erst wenn die Bewilligung erteilt ist (in Ausnahmefällen ist ein vorzeitiger Maßnahmebeginn auf Antrag möglich), darf mit dem Bau begonnen werden. Dazu gehört auch die Auftragserteilung an das Bauunternehmen. Wer vorher beginnt, kann keine Förderung mehr erhalten.
Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung
Weitere Informationen
- Link zum Programm
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 10.000 €.
Frist und Status
Aktuelle Antragsfrist: 31. August 2026. 31. August 2026
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Landessportbund Sachsen-Anhalt.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Landesförderung für den Sportstättenbau
Wer kann Landesförderung für den Sportstättenbau beantragen?
Sportvereine , die Mitglied im LSB Sachsen-Anhalt sind; Gemeinden, Verbandsgemeinden und Landkreise in Sachsen-Anhalt
Wie hoch ist die Förderung bei Landesförderung für den Sportstättenbau?
Förderbetrag: ab 10.000 €. Förderquote: 50 %.
Bis wann kann man Landesförderung für den Sportstättenbau beantragen?
Aktuelle Antragsfrist: 31. August 2026. 31. August 2026
Wer ist Fördergeber von Landesförderung für den Sportstättenbau?
Fördergeber ist Landessportbund Sachsen-Anhalt. Quelle: dsee.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- ab 10.000 €
- Förderquote
- 50 %
- Förderart
- Sport und Bewegung
- Antragsfrist
- 31. August 2026
- Förderregion
- Sachsen-Anhalt