VeröffentlichtSport und Bewegung

Landesförderung für den Sportstättenbau – Förderung in Sachsen-Anhalt

Fördergeber: Landessportbund Sachsen-Anhalt

Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Das Programm fördert die Sanierung und den Neubau von Sportstätten in Sachsen-Anhalt mit bis zu 50 % der Kosten für Sportvereine und kommunale Einrichtungen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Sportvereine , die Mitglied im LSB Sachsen-Anhalt sind; Gemeinden, Verbandsgemeinden und Landkreise in Sachsen-Anhalt.

Was wird gefördert?

Eure vereinseigene oder kommunale Sportanlage ist in die Jahre gekommen? Sie braucht dringend eine Sanierung oder soll komplett neu gebaut werden? Egal ob bei Euch der Rasenplatz saniert werden muss, die Duschen neue Fliesen benötigen oder ein neuer Reitplatz entstehen soll, für alle Sportvereine gibt es die Möglichkeit, dafür Fördermittel vom Land zu erhalten. Der Landessportbund Sachsen-Anhalt e.V. (LSB) unterstützt und berät Sportvereine bei der Beantragung von Fördermitteln für den Sportstättenbau. Im Folgenden findet Ihr weiterführende Informationen und Hilfestellungen für alles, was es dabei zu beachten gilt.

Zielgruppen/Bedingungen

    Wer wird gefördert?

    Antragsteller können sein:

  • Sportvereine , die Mitglied im LSB Sachsen-Anhalt sind
  • Gemeinden, Verbandsgemeinden und Landkreise in Sachsen-Anhalt
  • Was wird gefördert?

  • Sanierung oder Modernisierung
  • Erweiterung der Nutzbarkeit
  • Umwidmung
  • Neubau
  • von Sportstätten in Sachsen-Anhalt.

    WICHTIGE HINWEISE:

  • zuwendungsfähige Ausgaben müssen mindestens 10.000 Euro betragen
  • Zuschuss von bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben
  • kombinierbar mit weiteren Fördermitteln, wie z. B. von Lotto Sachsen-Anhalt
  • Erst wenn die Bewilligung erteilt ist (in Ausnahmefällen ist ein vorzeitiger Maßnahmebeginn auf Antrag möglich), darf mit dem Bau begonnen werden. Dazu gehört auch die Auftragserteilung an das Bauunternehmen. Wer vorher beginnt, kann keine Förderung mehr erhalten.

Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung

Der Antrag muss bis zum 31. August für das Folgejahr an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt gestellt werden. Eine Kopie ist an den LSB zu richten. Gerne kann der Verein vorab (bis zum 01. August) die kompletten Unterlagen über den jeweiligen Kreis- und Stadtsportbund an den LSB senden. Der LSB prüft den Antrag, gibt Hinweise und leitet ihn fristgerecht für den Verein an die Investitionsbank weiter.

Weitere Informationen

  • Link zum Programm

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 10.000 €.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 31. August 2026. 31. August 2026

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Landessportbund Sachsen-Anhalt.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Landesförderung für den Sportstättenbau"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Landesförderung für den Sportstättenbau zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

Jetzt Projekt prüfen

Häufige Fragen zu Landesförderung für den Sportstättenbau

Wer kann Landesförderung für den Sportstättenbau beantragen?

Sportvereine , die Mitglied im LSB Sachsen-Anhalt sind; Gemeinden, Verbandsgemeinden und Landkreise in Sachsen-Anhalt

Wie hoch ist die Förderung bei Landesförderung für den Sportstättenbau?

Förderbetrag: ab 10.000 €. Förderquote: 50 %.

Bis wann kann man Landesförderung für den Sportstättenbau beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 31. August 2026. 31. August 2026

Wer ist Fördergeber von Landesförderung für den Sportstättenbau?

Fördergeber ist Landessportbund Sachsen-Anhalt. Quelle: dsee.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 10.000 €
Förderquote
50 %
Förderart
Sport und Bewegung
Antragsfrist
31. August 2026
Förderregion
Sachsen-Anhalt