VeröffentlichtBürgschaft

Landesbürgschaften im Bereich der gewerblichen Wirtschaft – Förderung in Baden-Württemberg

Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg

Stand: September 2026 · Geprüft vor 54 Tagen

Wenn Ihnen als gewerblichem Unternehmen oder als freiberuflich Tätigen zur Aufnahme eines Kredits bankmäßig ausreichende Sicherheiten nicht im erforderlichen Ausmaß zur Verfügung stehen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausfallbürgschaft des Landes Baden-Württemberg bekommen. Die Landesbürgschaften stehen Ihnen auch zur Verfügung, wenn Sie mit Ihrem Unternehmen von den Auswirkungen der militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine betroffen sind.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Angehörige der Freien Berufe.

Was wird gefördert?

Das Land Baden-Württemberg übernimmt Ausfallbürgschaften für Kredite an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der Freien Berufe, die nicht über ausreichende Sicherheiten einer Bank verfügen. Mit einer Landesbürgschaft können Sie folgende Vorhaben besichern: Kredite einschließlich Leasing- und Factoring-Finanzierungen von Investitionen (einschließlich der Übernahme eines bestehenden Betriebs), Betriebsmittelkredite, Avalkredite, insbesondere bei notwendigen Sicherheitsleistungen im Zusammenhang mit der Übernahme und Abwicklung von Aufträgen. Der Umfang der Bürgschaft wird im Einzelfall festgelegt und kann bis zu 80 Prozent der Kreditsumme betragen. Das Bürgschaftsvolumen muss über EUR 15 Millionen liegen. Bürgschaften in Höhe von EUR 2 Millionen bis EUR 15 Millionen übernimmt die L-Bank im Rahmen des Bürgschaftsprogramms. Für Bürgschaftsbeträge bis EUR 2 Millionen ist die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg zuständig. Die Laufzeit der Bürgschaft beträgt maximal 20 Jahre, bei Betriebsmittelkrediten maximal 6 Jahre. Ihren Antrag richten Sie vor Beginn der Maßnahme an Ihre Hausbank oder ein anderes Kreditinstitut Ihrer Wahl. Von dort wird Ihr Antrag an die L-Bank weitergeleitet.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei 2.000.000 € – 15.000.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg.

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Angehörige der Freien Berufe.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Die Durchführung Ihres zu verbürgenden Vorhabens ist für das Land von volkswirtschaftlichem Interesse.

Wenn Sie Ihr Vorhaben außerhalb Baden-Württembergs durchführen, müssen dessen Auswirkungen der Wirtschafts- und Finanzkraft Baden-Württembergs zugutekommen oder es in anderer Weise von besonderer Bedeutung für Baden-Württemberg sein.

Die fristgerechte Verzinsung und Tilgung des verbürgten Kredits sind zu erwarten.

Die Gesamtfinanzierung des Unternehmens oder Angehöriger der freien Berufe ist gesichert.

Als antragstellende Person sind Sie bürgschaftswürdig und verfügen über ein geordnetes betriebliches Rechnungswesen, das eine Überprüfung der Vermögens-, Ertrags- und Liquiditätslage ermöglicht.

Nicht gefördert werden die nachträgliche Verbürgung bereits bestehender Kredite, Personen und Unternehmen, bei denen ein Steuerstrafverfahren anhängig ist.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag,Nachweis der Sicherheiten,Betriebswirtschaftliche Unterlagen

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Häufige Fragen zu Landesbürgschaften im Bereich der gewerblichen Wirtschaft

Wer kann Landesbürgschaften im Bereich der gewerblichen Wirtschaft beantragen?

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Angehörige der Freien Berufe

Wie hoch ist die Förderung bei Landesbürgschaften im Bereich der gewerblichen Wirtschaft?

Förderbetrag: 2.000.000 € – 15.000.000 €. Förderquote: 80 %.

Wer ist Fördergeber von Landesbürgschaften im Bereich der gewerblichen Wirtschaft?

Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
2.000.000 € – 15.000.000 €
Förderquote
80 %
Förderart
Bürgschaft
Förderregion
Baden-Württemberg