Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 70 Tagen
Wenn Ihnen als gewerblichem Unternehmen oder als freiberuflich Tätigen zur Aufnahme eines Kredits bankmäßig ausreichende Sicherheiten nicht im erforderlichen Ausmaß zur Verfügung stehen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausfallbürgschaft des Landes Baden-Württemberg bekommen. Die Landesbürgschaften stehen Ihnen auch zur Verfügung, wenn Sie mit Ihrem Unternehmen von den Auswirkungen der militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine betroffen sind.
Antragsberechtigt sind: Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Angehörige der Freien Berufe.
Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei 2.000.000 € – 15.000.000 €.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Angehörige der Freien Berufe.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Die Durchführung Ihres zu verbürgenden Vorhabens ist für das Land von volkswirtschaftlichem Interesse.
Wenn Sie Ihr Vorhaben außerhalb Baden-Württembergs durchführen, müssen dessen Auswirkungen der Wirtschafts- und Finanzkraft Baden-Württembergs zugutekommen oder es in anderer Weise von besonderer Bedeutung für Baden-Württemberg sein.
Die fristgerechte Verzinsung und Tilgung des verbürgten Kredits sind zu erwarten.
Die Gesamtfinanzierung des Unternehmens oder Angehöriger der freien Berufe ist gesichert.
Als antragstellende Person sind Sie bürgschaftswürdig und verfügen über ein geordnetes betriebliches Rechnungswesen, das eine Überprüfung der Vermögens-, Ertrags- und Liquiditätslage ermöglicht.
Nicht gefördert werden die nachträgliche Verbürgung bereits bestehender Kredite, Personen und Unternehmen, bei denen ein Steuerstrafverfahren anhängig ist.
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Jetzt Projekt prüfenUnternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Angehörige der Freien Berufe
Förderbetrag: 2.000.000 € – 15.000.000 €. Förderquote: 80 %.
Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg. Quelle: foerderdatenbank.de.
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