VeröffentlichtBürgschaft

Landesbürgschaften – Förderung in Sachsen-Anhalt

Fördergeber: Ministerium der Finanzen Sachsen-Anhalt

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 56 Tagen

Das Land Sachsen-Anhalt übernimmt Bürgschaften für Investitions- und Betriebsmittelkredite.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Angehörige freier Berufe, Träger sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Einrichtungen.

Was wird gefördert?

Das Land Sachsen-Anhalt, vertreten durch das Ministerium der Finanzen, übernimmt Bürgschaften für Investitions- und Betriebsmittelkredite, um im Interesse des Landes volkswirtschaftlich förderwürdige und betriebswirtschaftlich vertretbare Maßnahmen zu ermöglichen. Bürgschaften werden grundsätzlich nur übernommen, wenn die Maßnahmen sonst nicht durchgeführt werden können, insbesondere weil keine ausreichenden Sicherheiten zur Verfügung stehen. Die Landesbürgschaften werden als Ausfallbürgschaften übernommen. Die Höhe der Bürgschaft wird jeweils für den Einzelfall festgesetzt und beträgt in der Regel maximal 70 Prozent des Ausfalls. Die Gesamtsumme der Bürgschaften je Unternehmen ist auf 10,5 Mio. Euro begrenzt.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 70 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 10.500.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium der Finanzen Sachsen-Anhalt.

Voraussetzungen

Der Antragsteller muss in Sachsen-Anhalt eine Betriebsstätte unterhalten oder in Sachsen-Anhalt eine förderungswürdige Maßnahme durchführen.

Der Kreditnehmer muss kreditwürdig sein und hinreichende Gewähr für die Rückzahlung des verbürgten Kredites bieten.

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Häufige Fragen zu Landesbürgschaften

Wer kann Landesbürgschaften beantragen?

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Angehörige freier Berufe, Träger sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Einrichtungen

Wie hoch ist die Förderung bei Landesbürgschaften?

Förderbetrag: bis 10.500.000 €. Förderquote: 70 %.

Wer ist Fördergeber von Landesbürgschaften?

Fördergeber ist Ministerium der Finanzen Sachsen-Anhalt. Quelle: mwl_sachsen_anhalt.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 10.500.000 €
Förderquote
70 %
Förderart
Bürgschaft
Förderregion
Sachsen-Anhalt