Fördergeber: Ministerium der Finanzen Sachsen-Anhalt
Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 131 Tagen
Das Land Sachsen-Anhalt übernimmt Bürgschaften für Investitions- und Betriebsmittelkredite.
Antragsberechtigt sind: Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Angehörige freier Berufe, Träger sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Einrichtungen.
Die Förderquote beträgt 70 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 10.500.000 €.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium der Finanzen Sachsen-Anhalt.
Der Antragsteller muss in Sachsen-Anhalt eine Betriebsstätte unterhalten oder in Sachsen-Anhalt eine förderungswürdige Maßnahme durchführen.
Der Kreditnehmer muss kreditwürdig sein und hinreichende Gewähr für die Rückzahlung des verbürgten Kredites bieten.
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Jetzt Projekt prüfenUnternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Angehörige freier Berufe, Träger sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Einrichtungen
Förderbetrag: bis 10.500.000 €. Förderquote: 70 %.
Fördergeber ist Ministerium der Finanzen Sachsen-Anhalt. Quelle: mwl_sachsen_anhalt.
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