Landesbürgschaften – Förderung in Sachsen-Anhalt
Fördergeber: Ministerium der Finanzen Sachsen-Anhalt
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 56 Tagen
Das Land Sachsen-Anhalt übernimmt Bürgschaften für Investitions- und Betriebsmittelkredite.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Angehörige freier Berufe, Träger sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Einrichtungen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 70 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 10.500.000 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium der Finanzen Sachsen-Anhalt.
Voraussetzungen
Der Antragsteller muss in Sachsen-Anhalt eine Betriebsstätte unterhalten oder in Sachsen-Anhalt eine förderungswürdige Maßnahme durchführen.
Der Kreditnehmer muss kreditwürdig sein und hinreichende Gewähr für die Rückzahlung des verbürgten Kredites bieten.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Landesbürgschaften
Wer kann Landesbürgschaften beantragen?
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Angehörige freier Berufe, Träger sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Einrichtungen
Wie hoch ist die Förderung bei Landesbürgschaften?
Förderbetrag: bis 10.500.000 €. Förderquote: 70 %.
Wer ist Fördergeber von Landesbürgschaften?
Fördergeber ist Ministerium der Finanzen Sachsen-Anhalt. Quelle: mwl_sachsen_anhalt.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 10.500.000 €
- Förderquote
- 70 %
- Förderart
- Bürgschaft
- Förderregion
- Sachsen-Anhalt