Fördergeber: Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie Maßnahmen durchführen oder Beratungsstellen betreiben, die Frauen bei dem Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt unterstützen und zur Vermeidung von Kinderarmut beitragen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Antragsberechtigt sind: Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung.
Die Förderquote beträgt 40 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 81.250 €.
Richten Sie Ihren Antrag bitte rechtzeitig vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts mit Sitz beziehungsweise existierender Zweigstelle/Niederlassung im Saarland.
Die Förderung ist an folgende Voraussetzungen geknüpft: Ihre Maßnahmen tragen zum Handlungsfeld „Gleichstellung und Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ der saarländischen Strategie zur Fachkräftesicherung „Zukunftsarbeit für das Saarland“ bei.Inhalte, Ausgestaltung und Finanzierung der Maßnahmen müssen einvernehmlich zwischen dem Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit und den jeweiligen Kooperations- beziehungsweise Kofinanzierungspartnerinnen und -partnern abgestimmt sein.Ihr eingesetztes Personal muss über eine ausreichende Qualifikation für die Beratungsarbeit mit Frauen verfügen.Sie verfügen über Erfahrungen in der Beratung und Orientierung von Frauen.Je nach Maßnahme muss Ihr Vorhaben weitere spezifische Anforderungen erfüllen.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
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Jetzt Projekt prüfenKommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung
Förderbetrag: bis 81.250 €. Förderquote: 40 %.
Richten Sie Ihren Antrag bitte rechtzeitig vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit.
Fördergeber ist Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit. Quelle: foerderdatenbank.de.
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