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Antrag möglichZuschuss

Landesarbeitsmarktprogramm „Frauen in Arbeit – Familien stärken“ – Förderung in Saarland

Fördergeber: Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie Maßnahmen durchführen oder Beratungsstellen betreiben, die Frauen bei dem Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt unterstützen und zur Vermeidung von Kinderarmut beitragen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung.

Was wird gefördert?

Das Saarland unterstützt Sie bei Maßnahmen zur beruflichen (Wieder-)Eingliederung von Frauen sowie von sozialraumorientierten Präventionsnetzwerken zur Stärkung von Familien und Kindern. Sie bekommen die Förderung für eine überregionale Netzwerkstelle „Frauen im Beruf (FiB)“,regionale Beratungsstellen „Frau und Beruf“,Maßnahmen zur Vorbereitung des Wiedereinstiegs in den Arbeitsmarkt für Frauen ohne Sozialleistungsbezug („Stille Reserve“) und für arbeitslose Frauen,Qualifizierungsmaßnahmen für arbeitslose Frauen sowiesozialraumorientierte Präventionsnetzwerke im Kontext „Kinderarmut“. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschuses ist abhängig von der Art der Maßnahme. Richten Sie Ihren Antrag bitte rechtzeitig vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 40 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 81.250 €.

Frist und Status

Richten Sie Ihren Antrag bitte rechtzeitig vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts mit Sitz beziehungsweise existierender Zweigstelle/Niederlassung im Saarland.

Die Förderung ist an folgende Voraussetzungen geknüpft: Ihre Maßnahmen tragen zum Handlungsfeld „Gleichstellung und Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ der saarländischen Strategie zur Fachkräftesicherung „Zukunftsarbeit für das Saarland“ bei.Inhalte, Ausgestaltung und Finanzierung der Maßnahmen müssen einvernehmlich zwischen dem Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit und den jeweiligen Kooperations- beziehungsweise Kofinanzierungspartnerinnen und -partnern abgestimmt sein.Ihr eingesetztes Personal muss über eine ausreichende Qualifikation für die Beratungsarbeit mit Frauen verfügen.Sie verfügen über Erfahrungen in der Beratung und Orientierung von Frauen.Je nach Maßnahme muss Ihr Vorhaben weitere spezifische Anforderungen erfüllen.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Landesarbeitsmarktprogramm „Frauen in Arbeit – Familien stärken“"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Landesarbeitsmarktprogramm „Frauen in Arbeit – Familien stärken“ zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

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Häufige Fragen zu Landesarbeitsmarktprogramm „Frauen in Arbeit – Familien stärken“

Wer kann Landesarbeitsmarktprogramm „Frauen in Arbeit – Familien stärken“ beantragen?

Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung

Wie hoch ist die Förderung bei Landesarbeitsmarktprogramm „Frauen in Arbeit – Familien stärken“?

Förderbetrag: bis 81.250 €. Förderquote: 40 %.

Bis wann kann man Landesarbeitsmarktprogramm „Frauen in Arbeit – Familien stärken“ beantragen?

Richten Sie Ihren Antrag bitte rechtzeitig vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit.

Wer ist Fördergeber von Landesarbeitsmarktprogramm „Frauen in Arbeit – Familien stärken“?

Fördergeber ist Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Saarland
  • → Fördermittel für Vereine
  • → Starter Stipendium Saar
  • → Beteiligungsprogramm der Saarländischen Wagnisfinanzierungsgesellschaft (SWG)
  • → EFRE Nachrangdarlehensfonds II Saarland

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 81.250 €
Förderquote
40 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Saarland

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