Fördergeber: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)
Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 150 Tagen
Förderung der Zusammenarbeit von Wissenschaft und Wirtschaft zur Patentverwertung.
Antragsberechtigt sind: Unternehmen.
Die Förderquote beträgt 25 %.
Fördergeber und Antragstelle: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA).
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt ist der jeweilige Koordinator des Verbunds SachsenPatent.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Die Entscheidung des Freistaates Sachsen erfolgt im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).
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Förderquote: 25 %.
Fördergeber ist Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA). Quelle: foerderdatenbank.de.
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