Landes-Technologieförderung – D – Patentverwertung durch Hochschulen und Forschungseinrichtungen – Förderung in Sachsen
Fördergeber: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen
Förderung der Zusammenarbeit von Wissenschaft und Wirtschaft zur Patentverwertung.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 25 %.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA).
Voraussetzungen
Antragsberechtigt ist der jeweilige Koordinator des Verbunds SachsenPatent.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Landes-Technologieförderung – D – Patentverwertung durch Hochschulen und Forschungseinrichtungen
Wer kann Landes-Technologieförderung – D – Patentverwertung durch Hochschulen und Forschungseinrichtungen beantragen?
Unternehmen
Wie hoch ist die Förderung bei Landes-Technologieförderung – D – Patentverwertung durch Hochschulen und Forschungseinrichtungen?
Förderquote: 25 %.
Wer ist Fördergeber von Landes-Technologieförderung – D – Patentverwertung durch Hochschulen und Forschungseinrichtungen?
Fördergeber ist Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA). Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- 25 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Sachsen