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Landes-Technologieförderung – D – Patentverwertung durch Hochschulen und Forschungseinrichtungen – Förderung in Sachsen

Fördergeber: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen

Förderung der Zusammenarbeit von Wissenschaft und Wirtschaft zur Patentverwertung.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen.

Was wird gefördert?

Der Freistaat Sachsen fördert die Zusammenarbeit von Wissenschaft und Wirtschaft. Sie erhalten die Förderung für die Leistungspakete der Bundesrichtlinie zur Förderung des Technologie- und Wissenstransfers durch Patente, Normung und Standardisierung zur wirtschaftlichen Verwertung innovativer Ideen von Hochschulen und Unternehmen (WIPANO). Die Förderung erstreckt sich von der Identifizierung über die schutzrechtliche Sicherung bis zur Verwertung geeigneter Forschungsergebnisse. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Der Zuschuss für Schutzrechtsanmeldungen beträgt 25 Prozent der durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) als förderfähig anerkannten Ausgaben. Für die übrigen Leistungspakete erhalten Sie eine Förderung in Höhe der Festbeträge.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 25 %.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA).

Voraussetzungen

Antragsberechtigt ist der jeweilige Koordinator des Verbunds SachsenPatent.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft.

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Häufige Fragen zu Landes-Technologieförderung – D – Patentverwertung durch Hochschulen und Forschungseinrichtungen

Wer kann Landes-Technologieförderung – D – Patentverwertung durch Hochschulen und Forschungseinrichtungen beantragen?

Unternehmen

Wie hoch ist die Förderung bei Landes-Technologieförderung – D – Patentverwertung durch Hochschulen und Forschungseinrichtungen?

Förderquote: 25 %.

Wer ist Fördergeber von Landes-Technologieförderung – D – Patentverwertung durch Hochschulen und Forschungseinrichtungen?

Fördergeber ist Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA). Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderquote
25 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen