Landes-Technologieförderung – D – Patentverwertung durch Hochschulen und Forschungseinrichtungen – Förderung in Sachsen
Fördergeber: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)
Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 105 Tagen
Förderung der Zusammenarbeit von Wissenschaft und Wirtschaft zur Patentverwertung.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 25 %.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA).
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Voraussetzungen
Antragsberechtigt ist der jeweilige Koordinator des Verbunds SachsenPatent.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Die Entscheidung des Freistaates Sachsen erfolgt im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Landes-Technologieförderung – D – Patentverwertung durch Hochschulen und Forschungseinrichtungen
Wer kann Landes-Technologieförderung – D – Patentverwertung durch Hochschulen und Forschungseinrichtungen beantragen?
Unternehmen
Wie hoch ist die Förderung bei Landes-Technologieförderung – D – Patentverwertung durch Hochschulen und Forschungseinrichtungen?
Förderquote: 25 %.
Wer ist Fördergeber von Landes-Technologieförderung – D – Patentverwertung durch Hochschulen und Forschungseinrichtungen?
Fördergeber ist Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA). Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- 25 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Sachsen