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Antrag möglichZuschuss

Landes-Technologieförderung – D – Patentverwertung durch Hochschulen und Forschungseinrichtungen – Förderung in Sachsen

Fördergeber: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)

Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 150 Tagen

Förderung der Zusammenarbeit von Wissenschaft und Wirtschaft zur Patentverwertung.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen.

Was wird gefördert?

Der Freistaat Sachsen fördert die Zusammenarbeit von Wissenschaft und Wirtschaft. Sie erhalten die Förderung für die Leistungspakete der Bundesrichtlinie zur Förderung des Technologie- und Wissenstransfers durch Patente, Normung und Standardisierung zur wirtschaftlichen Verwertung innovativer Ideen von Hochschulen und Unternehmen (WIPANO). Die Förderung erstreckt sich von der Identifizierung über die schutzrechtliche Sicherung bis zur Verwertung geeigneter Forschungsergebnisse. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Der Zuschuss für Schutzrechtsanmeldungen beträgt 25 Prozent der durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) als förderfähig anerkannten Ausgaben. Für die übrigen Leistungspakete erhalten Sie eine Förderung in Höhe der Festbeträge.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 25 %.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA).

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt ist der jeweilige Koordinator des Verbunds SachsenPatent.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Die Entscheidung des Freistaates Sachsen erfolgt im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).

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Häufige Fragen zu Landes-Technologieförderung – D – Patentverwertung durch Hochschulen und Forschungseinrichtungen

Wer kann Landes-Technologieförderung – D – Patentverwertung durch Hochschulen und Forschungseinrichtungen beantragen?

Unternehmen

Wie hoch ist die Förderung bei Landes-Technologieförderung – D – Patentverwertung durch Hochschulen und Forschungseinrichtungen?

Förderquote: 25 %.

Wer ist Fördergeber von Landes-Technologieförderung – D – Patentverwertung durch Hochschulen und Forschungseinrichtungen?

Fördergeber ist Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA). Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Sachsen
  • → Fördermittel für Unternehmen
  • → Förderung des Radwegebaues im Salzlandkreis
  • → Förderung nach dem Investitionsgesetz Kohleregionen (RL InvKG)
  • → InnoStartBonus

Auf einen Blick

Förderquote
25 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen

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