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Antrag möglichZuschuss

Landes-Technologieförderung – C – Patentinformationszentren (PIZ) – Förderung in Sachsen

Fördergeber: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie Maßnahmen zum Patentschutz planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen.

Was wird gefördert?

Der Freistaat Sachsen fördert die Zusammenarbeit von Wissenschaft und Wirtschaft. Sie erhalten die Förderung für einzelne Angebote von Patentinformationszentren, die insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen gemäß KMU-Definition zugutekommen. Dazu gehören umfassende Informations- und Dienstleistungen zu gewerblichen Schutzrechten, zum Beispiel Informationen zu den Anmeldeverfahren,zum Schutzrechtsdaten- und Schutzrechtsmanagement,zur Schutzrechtsbe- und -verwertung,zu Durchsetzungsmöglichkeiten von Schutzrechten sowiezur Abwehr von Produkt- und Markenpiraterie. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 60 Prozent der förderfähigen Kosten. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens formgebunden an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB).

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 60 %.

Frist und Status

Anträge sind vor Beginn des Vorhabens zu stellen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA).

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind die jeweiligen Träger der vom Deutschen Patent- und Markenamt als Kooperationspartner anerkannten Patentinformationszentren in Sachsen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen einen aktuellen Kooperationsvertrag mit dem Deutschen Patent- und Markenamt nachweisen können.

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Häufige Fragen zu Landes-Technologieförderung – C – Patentinformationszentren (PIZ)

Wer kann Landes-Technologieförderung – C – Patentinformationszentren (PIZ) beantragen?

Unternehmen

Wie hoch ist die Förderung bei Landes-Technologieförderung – C – Patentinformationszentren (PIZ)?

Förderquote: 60 %.

Bis wann kann man Landes-Technologieförderung – C – Patentinformationszentren (PIZ) beantragen?

Anträge sind vor Beginn des Vorhabens zu stellen.

Wer ist Fördergeber von Landes-Technologieförderung – C – Patentinformationszentren (PIZ)?

Fördergeber ist Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA). Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Sachsen
  • → Fördermittel für Unternehmen
  • → Förderung von hochwertigen wirtschaftsnahen Infrastrukturmaßnahmen
  • → InnoStartBonus
  • → Förderung des Nachwuchsleistungssports

Auf einen Blick

Förderquote
60 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen

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