Fördergeber: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen in Sachsen eine Förderung im Horizon-Europa-Programm beantragen wollen, können Sie für die Antragsphase, die Etablierung des Projektmanagements und des -controllings sowie für eine Analyse bei Ablehnung der Förderung unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen.
Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei 1.000 € – 30.000 €.
Anträge müssen vor Projektbeginn eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstelle: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA).
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz oder Betriebsstätte im Freistaat Sachsen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Die Durchführung und Koordinierung der Beratungsleistungen müssen im Freistaat Sachsen erfolgen.Als Berater kommen private Anbieter, Kammern, Hochschulen und Forschungseinrichtungen infrage.
Sie müssen die Kompetenz des Dienstleisters auf dem Gebiet der europäischen Forschungs- und Innovationsförderung nachweisen.Ihr Antrag muss nach Einschätzung des Dienstleisters das Potenzial besitzen, die für den betreffenden Aufruf geforderten Qualitätsschwellenwerte zu erreichen.
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Jetzt Projekt prüfenKleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen
Förderbetrag: 1.000 € – 30.000 €. Förderquote: 50 %.
Anträge müssen vor Projektbeginn eingereicht werden.
Fördergeber ist Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA). Quelle: foerderdatenbank.de.
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