Fördergeber: Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 33 Tagen
Wenn Sie ländliche Räume nachhaltig sichern und entwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Kommune, Privatperson, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung.
Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei 500 € – 2.000.000 €.
Anträge können jederzeit eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben Lokale Aktionsgruppen als rechtsfähige Zusammenschlüsse von Akteuren im ländlichen Raum, Gemeinden und Gemeindeverbände, eingetragene Vereine, gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts und öffentlichen Rechts, natürliche Personen und juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts.
Eine Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen Ihr Vorhaben in der definierten Fördergebietskulisse durchführen.
Grundlage einer Förderung von Vorhaben ist eine regionale Entwicklungsstrategie (RES) der jeweiligen lokalen Aktionsgruppe.
Sie müssen die Sicherung der Gesamtfinanzierung nachweisen.
Ihre vorhabenbezogenen Ausgaben müsssen ab dem 1.1.2023 entstanden sein.
Sie müssen die Zweckbindungsfrist von 5 Jahren (für Bauten und bauliche Anlagen 12 Jahre) einhalten.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Ländliche Entwicklung im Rahmen von LEADER zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenUnternehmen, Kommune, Privatperson, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung
Förderbetrag: 500 € – 2.000.000 €. Förderquote: 100 %.
Anträge können jederzeit eingereicht werden.
Fördergeber ist Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg. Quelle: foerderdatenbank.de.
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