Ländliche Entwicklung im Rahmen von LEADER – Förderung in Brandenburg
Fördergeber: Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 7 Tagen
Wenn Sie ländliche Räume nachhaltig sichern und entwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Kommune, Privatperson, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei 500 € – 2.000.000 €.
Frist und Status
Anträge können jederzeit eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg.
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben Lokale Aktionsgruppen als rechtsfähige Zusammenschlüsse von Akteuren im ländlichen Raum, Gemeinden und Gemeindeverbände, eingetragene Vereine, gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts und öffentlichen Rechts, natürliche Personen und juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts.
Eine Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen Ihr Vorhaben in der definierten Fördergebietskulisse durchführen.
Grundlage einer Förderung von Vorhaben ist eine regionale Entwicklungsstrategie (RES) der jeweiligen lokalen Aktionsgruppe.
Sie müssen die Sicherung der Gesamtfinanzierung nachweisen.
Ihre vorhabenbezogenen Ausgaben müsssen ab dem 1.1.2023 entstanden sein.
Sie müssen die Zweckbindungsfrist von 5 Jahren (für Bauten und bauliche Anlagen 12 Jahre) einhalten.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Ländliche Entwicklung im Rahmen von LEADER
Wer kann Ländliche Entwicklung im Rahmen von LEADER beantragen?
Unternehmen, Kommune, Privatperson, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung
Wie hoch ist die Förderung bei Ländliche Entwicklung im Rahmen von LEADER?
Förderbetrag: 500 € – 2.000.000 €. Förderquote: 100 %.
Bis wann kann man Ländliche Entwicklung im Rahmen von LEADER beantragen?
Anträge können jederzeit eingereicht werden.
Wer ist Fördergeber von Ländliche Entwicklung im Rahmen von LEADER?
Fördergeber ist Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 500 € – 2.000.000 €
- Förderquote
- 100 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Brandenburg