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Antrag möglichDarlehen | Zuschuss

Kulturwirtschaftliche Film- und Medienförderung in Mecklenburg-Vorpommern – Förderung in Mecklenburg-Vorpommern

Fördergeber: MV Filmförderung GmbH

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie ein Vorhaben im Bereich Film oder Medien planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen oder einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Verband/Vereinigung.

Was wird gefördert?

Die MV Filmförderung GmbH unterstützt Sie bei Vorhaben, die die audiovisuell geprägte Kulturwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern quantitativ und qualitativ stärken und weiterentwickeln. Sie erhalten die Förderung für Vorhaben in folgenden Bereichen: Stoffentwicklung,Projektentwicklung,Paketförderung (bis zu 4 Projekte),Produktionsförderung,Festivalförderung,Verleih, Vertrieb und Präsentation,Abspiel,Talentförderung (Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen, branchenspezifischen Weiterbildungen oder Trainingsprogrammen) sowieBranchenveranstaltungen (sonstige Maßnahmen im Zusammenhang mit der Erschaffung von Filmen, Serien und anderen audiovisuellen Medien). Sie erhalten die Förderung als Zuschuss oder als Darlehen. Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Art Ihres Vorhabens. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens zu festgelegten Terminen an die MV Filmförderung GmbH. Für die Bereiche Talentförderung, Branchenveranstaltungen und Abspiel können Sie Ihren Antrag ganzjährig einreichen. Beantragen Sie eine Förderung für die Bereiche Stoffentwicklung, Produktion, Projektentwicklung, Verleih, Vertrieb oder Präsentation, stellen Sie Ihren Antrag bitte online über das Antragsportal. Beachten Sie bitte, dass vor Ihrer Antragstellung ein Vorgespräch stattgefunden haben muss.

Frist und Status

Anträge für Talentförderung, Branchenveranstaltungen und Abspiel können ganzjährig eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: MV Filmförderung GmbH.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind je nach Förderbereich Autorinnen und Autoren,Produzentinnen und Produzenten,Verleih- und Vertriebsunternehmen,Veranstalterinnen und Veranstalter von Festivals,Betreiberinnen und Betreiber von Kinos und Abspielstätten in Mecklenburg-Vorpommern, Film- und Kinoverbände sowie Veranstalterinnen und Veranstalter von Filmfestivals- und Medienevents.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Projekte, für die Sie eine Förderung beantragen, müssen ein qualitativ förderwürdiges Projektergebnis erwarten lassen.Der Regionaleffekt Ihres Projekts muss 100 Prozent betragen, das heißt, die in Mecklenburg-Vorpommern vorgesehenen Ausgaben müssen mindestens in der Höhe der beantragten Förderung kalkuliert sein.Sind Fernsehveranstalter an Ihrem Vorhaben beteiligt, müssen Sie nachweisen, dass die Fernsehnutzungsrechte bei einer Fernsehbeteiligung von mehr als 60 Prozent nach spätestens 7 Jahren, bei einer Beteiligung von unter 60 Prozent nach spätestens 5 Jahren an Sie zurückfallen.Bitte beachten Sie die für die einzelnen Förderbereiche geltenden besonderen Voraussetzungen.

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Häufige Fragen zu Kulturwirtschaftliche Film- und Medienförderung in Mecklenburg-Vorpommern

Wer kann Kulturwirtschaftliche Film- und Medienförderung in Mecklenburg-Vorpommern beantragen?

Unternehmen, Verband/Vereinigung

Bis wann kann man Kulturwirtschaftliche Film- und Medienförderung in Mecklenburg-Vorpommern beantragen?

Anträge für Talentförderung, Branchenveranstaltungen und Abspiel können ganzjährig eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Kulturwirtschaftliche Film- und Medienförderung in Mecklenburg-Vorpommern?

Fördergeber ist MV Filmförderung GmbH. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Mecklenburg-Vorpommern
  • → Fördermittel für Vereine
  • → Städtebauförderung Mecklenburg-Vorpommern
  • → Zuwendungen für den Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur
  • → MV innoGROWTH

Auf einen Blick

Förderart
Darlehen | Zuschuss
Förderregion
Mecklenburg-Vorpommern

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