Kulturförderung – Förderung in Sachsen-Anhalt
Fördergeber: Stadt Halle
Stand: August 2026 · Zuletzt geprüft vor 118 Tagen
Die Stadt Halle (Saale) gewährt Zuwendungen für kulturelle, künstlerische und soziokulturelle Vorhaben mit hoher öffentlicher Ausstrahlung.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Einzelpersonen, Initiativen, Vereine.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt bis zu 100 %. Der Förderbetrag liegt bei 10.000 € – 50.000 €.
Frist und Status
30. September
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Stadt Halle.
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „stadt_halle_kulturfoerderung“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Kulturschaffende als natürliche Personen, gemeinnützige Vereine.
Antragsentwurf für dieses Programm
Wir schreiben euch einen Entwurf für „Kulturförderung"
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
0/500 Zeichen
Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Kulturförderung zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Kulturförderung
Wer kann Kulturförderung beantragen?
Einzelpersonen, Initiativen, Vereine
Wie hoch ist die Förderung bei Kulturförderung?
Förderbetrag: 10.000 € – 50.000 €.
Bis wann kann man Kulturförderung beantragen?
30. September
Wer ist Fördergeber von Kulturförderung?
Fördergeber ist Stadt Halle. Quelle: freiwilligen-agentur.de.
Ist Kulturförderung mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Kulturförderung zur Gruppe „stadt_halle_kulturfoerderung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 10.000 € – 50.000 €
- Förderquote
- bis zu 100 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Sachsen-Anhalt