Fördergeber: Stadt Halle
Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 163 Tagen
Die Stadt Halle (Saale) gewährt Zuwendungen für kulturelle, künstlerische und soziokulturelle Vorhaben mit hoher öffentlicher Ausstrahlung.
Antragsberechtigt sind: Einzelpersonen, Initiativen, Vereine.
Die Förderquote beträgt bis zu 100 %. Der Förderbetrag liegt bei 10.000 € – 50.000 €.
30. September
Fördergeber und Antragstelle: Stadt Halle.
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „stadt_halle_kulturfoerderung“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Kulturschaffende als natürliche Personen, gemeinnützige Vereine.
Antragsentwurf für dieses Programm
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Kulturförderung zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenEinzelpersonen, Initiativen, Vereine
Förderbetrag: 10.000 € – 50.000 €.
30. September
Fördergeber ist Stadt Halle. Quelle: freiwilligen-agentur.de.
Zur Kombinierbarkeit gehört Kulturförderung zur Gruppe „stadt_halle_kulturfoerderung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Programm im Blick behalten
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