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Kulturförderung – Förderung in Sachsen-Anhalt

Fördergeber: Stadt Halle

Stand: August 2026 · Zuletzt geprüft vor 118 Tagen

Die Stadt Halle (Saale) gewährt Zuwendungen für kulturelle, künstlerische und soziokulturelle Vorhaben mit hoher öffentlicher Ausstrahlung.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Einzelpersonen, Initiativen, Vereine.

Was wird gefördert?

Die Stadt Halle (Saale) gewährt Zuwendungen für kulturelle, künstlerische und soziokulturelle Vorhaben mit hoher öffentlicher Ausstrahlung. Zuwendungen können gewährt werden für Projekte, Maßnahmen und Initiativen in den Bereichen Musik, darstellende und bildende Kunst, Filmkunst, Literatur, Kinder- und Jugendkultur, Soziokultur, Traditions- und Heimatpflege. Um eine Förderung bewerben können sich Kulturschaffende als natürliche Personen, aber auch gemeinnützige Vereine.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 100 %. Der Förderbetrag liegt bei 10.000 € – 50.000 €.

Frist und Status

30. September

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Stadt Halle.

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „stadt_halle_kulturfoerderung“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Kulturschaffende als natürliche Personen, gemeinnützige Vereine.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Kulturförderung"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

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Häufige Fragen zu Kulturförderung

Wer kann Kulturförderung beantragen?

Einzelpersonen, Initiativen, Vereine

Wie hoch ist die Förderung bei Kulturförderung?

Förderbetrag: 10.000 € – 50.000 €.

Bis wann kann man Kulturförderung beantragen?

30. September

Wer ist Fördergeber von Kulturförderung?

Fördergeber ist Stadt Halle. Quelle: freiwilligen-agentur.de.

Ist Kulturförderung mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Kulturförderung zur Gruppe „stadt_halle_kulturfoerderung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
10.000 € – 50.000 €
Förderquote
bis zu 100 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen-Anhalt