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Krankenhauszukunftsfonds II – Förderung in Sachsen-Anhalt

Fördergeber: Investitionsbank Sachsen-Anhalt

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 80 Tagen

Der Krankenhauszukunftsfonds II fördert Investitionen in die digitale Infrastruktur von Krankenhäusern.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Krankenhäuser.

Was wird gefördert?

Der Krankenhauszukunftsfonds II unterstützt Krankenhäuser bei der Umsetzung von Investitionen in digitale Infrastrukturen, um die Qualität der Patientenversorgung zu verbessern und die Effizienz der Abläufe zu steigern. Ziel ist es, die Digitalisierung im Gesundheitswesen voranzutreiben und die Krankenhäuser fit für die Zukunft zu machen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 100 %.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Investitionsbank Sachsen-Anhalt.

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „ib_sachsen_anhalt_krankenhausz". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Krankenhäuser in Sachsen-Anhalt.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

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Häufige Fragen zu Krankenhauszukunftsfonds II

Wer kann Krankenhauszukunftsfonds II beantragen?

Krankenhäuser

Wer ist Fördergeber von Krankenhauszukunftsfonds II?

Fördergeber ist Investitionsbank Sachsen-Anhalt. Quelle: ib_sachsen_anhalt.

Ist Krankenhauszukunftsfonds II mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Krankenhauszukunftsfonds II zur Gruppe „ib_sachsen_anhalt_krankenhausz". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderquote
bis zu 100 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen-Anhalt