Krankenhauszukunftsfonds II – Förderung in Sachsen-Anhalt
Fördergeber: Investitionsbank Sachsen-Anhalt
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 80 Tagen
Der Krankenhauszukunftsfonds II fördert Investitionen in die digitale Infrastruktur von Krankenhäusern.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Krankenhäuser.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt bis zu 100 %.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Investitionsbank Sachsen-Anhalt.
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „ib_sachsen_anhalt_krankenhausz". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Krankenhäuser in Sachsen-Anhalt.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Krankenhauszukunftsfonds II zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Krankenhauszukunftsfonds II
Wer kann Krankenhauszukunftsfonds II beantragen?
Krankenhäuser
Wer ist Fördergeber von Krankenhauszukunftsfonds II?
Fördergeber ist Investitionsbank Sachsen-Anhalt. Quelle: ib_sachsen_anhalt.
Ist Krankenhauszukunftsfonds II mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Krankenhauszukunftsfonds II zur Gruppe „ib_sachsen_anhalt_krankenhausz". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- bis zu 100 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Sachsen-Anhalt