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Konsortialkredite – Förderung in Sachsen
Fördergeber: SAB - Sächsische Aufbaubank
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 3 Tagen
Unterstützung von Unternehmen und Gebietskörperschaften bei der Finanzierung größerer Vorhaben in Sachsen sowie Vorhaben sächsischer Unternehmen in anderen Bundesländern.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen und Gebietskörperschaften.
Was wird gefördert?
Die SAB bietet Konsortialkredite zur Bereitstellung der erforderlichen Liquidität für Unternehmen und Gebietskörperschaften. Die Finanzierung erfolgt durch die SAB als Innen-Konsorte unter Federführung der Hausbank/en nach Maßgabe des Konsortialvertrages. Alternativ kann die SAB durch Haftungsübernahme an Krediten der Hausbank/en teilnehmen. Gefördert werden schwerpunktmäßig Vorhaben von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Infrastrukturvorhaben im Bereich Energie- und Wärmeversorgung, Verkehr, Gesundheitswesen, soziale Infrastruktur, Wohnungswirtschaft, erneuerbare Energien sowie Maßnahmen des Umwelt- und Naturschutzes.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: SAB - Sächsische Aufbaubank.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Konsortialkredite
Wer kann Konsortialkredite beantragen?
Unternehmen und Gebietskörperschaften
Wer ist Fördergeber von Konsortialkredite?
Fördergeber ist SAB - Sächsische Aufbaubank. Quelle: sab.
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