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Konsortialkredite – Förderung in Sachsen

Fördergeber: SAB - Sächsische Aufbaubank

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 3 Tagen

Unterstützung von Unternehmen und Gebietskörperschaften bei der Finanzierung größerer Vorhaben in Sachsen sowie Vorhaben sächsischer Unternehmen in anderen Bundesländern.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen und Gebietskörperschaften.

Was wird gefördert?

Die SAB bietet Konsortialkredite zur Bereitstellung der erforderlichen Liquidität für Unternehmen und Gebietskörperschaften. Die Finanzierung erfolgt durch die SAB als Innen-Konsorte unter Federführung der Hausbank/en nach Maßgabe des Konsortialvertrages. Alternativ kann die SAB durch Haftungsübernahme an Krediten der Hausbank/en teilnehmen. Gefördert werden schwerpunktmäßig Vorhaben von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Infrastrukturvorhaben im Bereich Energie- und Wärmeversorgung, Verkehr, Gesundheitswesen, soziale Infrastruktur, Wohnungswirtschaft, erneuerbare Energien sowie Maßnahmen des Umwelt- und Naturschutzes.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: SAB - Sächsische Aufbaubank.

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Häufige Fragen zu Konsortialkredite

Wer kann Konsortialkredite beantragen?

Unternehmen und Gebietskörperschaften

Wer ist Fördergeber von Konsortialkredite?

Fördergeber ist SAB - Sächsische Aufbaubank. Quelle: sab.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderart
Darlehen
Förderregion
Sachsen