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Antrag möglichZuschuss

Kompetenz durch Weiterbildung KdW – Förderung in Saarland

Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) mit einer Betriebsstätte im Saarland Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen für Ihre Beschäftigen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Betriebsstätte im Saarland.

Was wird gefördert?

Das Saarland fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) die Teilnahme der Beschäftigten Ihres kleinen oder mittleren Unternehmens (KMU) an betrieblichen Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt 40 Prozent der Seminarkosten, jedoch maximal EUR 2.000 je Mitarbeiterin und Mitarbeiter. Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 100,00. Die Fördersumme pro KMU und Jahr ist in Abhängigkeit von der Unternehmensgröße wie folgt begrenzt: Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten: EUR 20.000 pro KalenderjahrKleine Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten: EUR 100.000 pro KalenderjahrMittlere Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten: EUR 250.000 pro Kalenderjahr Vor Antragstellung müssen Sie sich EDV-gestützt bei der KdW-Servicestelle c/o Institut für Technologietransfer an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes gGmbH (FITT) registrieren und Ihre KMU-Eigenschaft nachweisen. Ihren Antrag reichen Sie bitte 3 Arbeitstage vor Seminarbeginn bei der KdW-Servicestelle ein.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 40 %. Der Förderbetrag liegt bei 100 € – 20.000 €.

Frist und Status

Antrag muss 3 Arbeitstage vor Seminarbeginn eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz oder Betriebsstätte im Saarland.

Die Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft: Ihre schriftlich benannten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen die Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen bei qualifizierten, externen Weiterbildungsträgerinnen und Weiterbildungsträgern absolvieren.Die Seminare und Weiterbildungsveranstaltungen müssen allen Interessenten offenstehen.

Die darin vermittelten Schulungsinhalte sind im Rahmen der Tätigkeit der Beschäftigten in Ihrem Unternehmen anwendbar und tragen zur Vertiefung beziehungsweise zur Erweiterung der bisherigen Kenntnisse bei.

Nicht gefördert werden unter anderem Produktionsschulungen im Unternehmen,Seminare, die aufgrund gesetzlicher Vorgaben durchgeführt werden,die mehr als 120 Stunden umfassen und über die Bundesagenter für Arbeit (BA) gefördert werden können oderderen Zweck auf den Vertrieb von bestimmten Waren und Dienstleistungen gerichtet ist, sowie Fachtagungen.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis der KMU-Eigenschaft,Antrag auf Förderung

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Häufige Fragen zu Kompetenz durch Weiterbildung KdW

Wer kann Kompetenz durch Weiterbildung KdW beantragen?

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Betriebsstätte im Saarland

Wie hoch ist die Förderung bei Kompetenz durch Weiterbildung KdW?

Förderbetrag: 100 € – 20.000 €. Förderquote: 40 %.

Bis wann kann man Kompetenz durch Weiterbildung KdW beantragen?

Antrag muss 3 Arbeitstage vor Seminarbeginn eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Kompetenz durch Weiterbildung KdW?

Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Saarland
  • → Fördermittel für Unternehmen
  • → Beteiligungsprogramm der Saarländischen Wagnisfinanzierungsgesellschaft (SWG)
  • → EFRE Nachrangdarlehensfonds II Saarland
  • → Nachhaltige Mobilität im Saarland (NMOB) – Alternative Antriebe

Auf einen Blick

Förderbetrag
100 € – 20.000 €
Förderquote
40 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Saarland

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