Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) mit einer Betriebsstätte im Saarland Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen für Ihre Beschäftigen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Betriebsstätte im Saarland.
Die Förderquote beträgt 40 %. Der Förderbetrag liegt bei 100 € – 20.000 €.
Antrag muss 3 Arbeitstage vor Seminarbeginn eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz oder Betriebsstätte im Saarland.
Die Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft: Ihre schriftlich benannten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen die Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen bei qualifizierten, externen Weiterbildungsträgerinnen und Weiterbildungsträgern absolvieren.Die Seminare und Weiterbildungsveranstaltungen müssen allen Interessenten offenstehen.
Die darin vermittelten Schulungsinhalte sind im Rahmen der Tätigkeit der Beschäftigten in Ihrem Unternehmen anwendbar und tragen zur Vertiefung beziehungsweise zur Erweiterung der bisherigen Kenntnisse bei.
Nicht gefördert werden unter anderem Produktionsschulungen im Unternehmen,Seminare, die aufgrund gesetzlicher Vorgaben durchgeführt werden,die mehr als 120 Stunden umfassen und über die Bundesagenter für Arbeit (BA) gefördert werden können oderderen Zweck auf den Vertrieb von bestimmten Waren und Dienstleistungen gerichtet ist, sowie Fachtagungen.
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Förderbetrag: 100 € – 20.000 €. Förderquote: 40 %.
Antrag muss 3 Arbeitstage vor Seminarbeginn eingereicht werden.
Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie. Quelle: foerderdatenbank.de.
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