Kommunalrichtlinie – Bundesförderung kommunaler Klimaschutz – Förderung in ["Bundesweit"]
Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz fördert Klimaschutzmaßnahmen gemeinnütziger Organisationen und Kommunen – Programmlaufzeit bis Ende 2027.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: gemeinnuetzig, kommune, Körperschaften des öffentlichen Rechts.
Was wird gefördert?
Frist und Status
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich. Laufend (Programmlaufzeit bis 31.12.2027)
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmwk_kommunalrichtlinie". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Kommunalrichtlinie – Bundesförderung kommunaler Klimaschutz
Wer kann Kommunalrichtlinie – Bundesförderung kommunaler Klimaschutz beantragen?
gemeinnuetzig, kommune, Körperschaften des öffentlichen Rechts
Bis wann kann man Kommunalrichtlinie – Bundesförderung kommunaler Klimaschutz beantragen?
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Wer ist Fördergeber von Kommunalrichtlinie – Bundesförderung kommunaler Klimaschutz?
Fördergeber ist Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).
Ist Kommunalrichtlinie – Bundesförderung kommunaler Klimaschutz mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Kommunalrichtlinie – Bundesförderung kommunaler Klimaschutz zur Gruppe „bmwk_kommunalrichtlinie". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
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