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Antrag möglichZuschuss

Kommunalrichtlinie – Bundesförderung kommunaler Klimaschutz – Förderung in ["Bundesweit"]

Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 2 Tagen

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz fördert Klimaschutzmaßnahmen gemeinnütziger Organisationen und Kommunen – Programmlaufzeit bis Ende 2027.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: gemeinnuetzig, kommune, Körperschaften des öffentlichen Rechts.

Was wird gefördert?

Die Kommunalrichtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz fördert Klimaschutzmaßnahmen gemeinnütziger Organisationen sowie Kommunen, darunter Energieeffizienzberatung und Investitionen. Der Förderzeitraum läuft vom 1. November 2024 bis zum 31. Dezember 2027. Anträge sind ganzjährig für bestimmte Maßnahmen möglich. Kontakt: Service Center +49 30 39001 170.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich. Laufend (Programmlaufzeit bis 31.12.2027)

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).

Zum Antrag beim Fördergeber →Offizielle Programm-Quelle →

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmwk_kommunalrichtlinie“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

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Häufige Fragen zu Kommunalrichtlinie – Bundesförderung kommunaler Klimaschutz

Wer kann Kommunalrichtlinie – Bundesförderung kommunaler Klimaschutz beantragen?

gemeinnuetzig, kommune, Körperschaften des öffentlichen Rechts

Bis wann kann man Kommunalrichtlinie – Bundesförderung kommunaler Klimaschutz beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Kommunalrichtlinie – Bundesförderung kommunaler Klimaschutz?

Fördergeber ist Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Quelle: klimaschutz.de.

Ist Kommunalrichtlinie – Bundesförderung kommunaler Klimaschutz mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Kommunalrichtlinie – Bundesförderung kommunaler Klimaschutz zur Gruppe „bmwk_kommunalrichtlinie". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel für Vereine
  • → Deutsche Fernsehlotterie – Projektförderung
  • → JEP – Jung Engagiert Phantasiebegabt
  • → Erneuerbare Energien – Standard

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