Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 2 Tagen
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz fördert Klimaschutzmaßnahmen gemeinnütziger Organisationen und Kommunen – Programmlaufzeit bis Ende 2027.
Antragsberechtigt sind: gemeinnuetzig, kommune, Körperschaften des öffentlichen Rechts.
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich. Laufend (Programmlaufzeit bis 31.12.2027)
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmwk_kommunalrichtlinie“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Antragsentwurf für dieses Programm
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
0/500 Zeichen
Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Kommunalrichtlinie – Bundesförderung kommunaler Klimaschutz zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfengemeinnuetzig, kommune, Körperschaften des öffentlichen Rechts
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Fördergeber ist Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Quelle: klimaschutz.de.
Zur Kombinierbarkeit gehört Kommunalrichtlinie – Bundesförderung kommunaler Klimaschutz zur Gruppe „bmwk_kommunalrichtlinie". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Programm im Blick behalten
Merken & passende Alternativen findenKostenloses Konto: Programme merken, Fristen im Überblick und passende Alternativen für Ihr Vorhaben.
Welche Programme passen noch? Schnellcheck starten →