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Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG) – Förderung in Sachsen
Fördergeber: Bundesregierung / Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen
Die Maßnahme fördert kommunale Investitionen durch finanzielle Mittel der Bundesregierung und des Freistaates Sachsen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kommunen.
Was wird gefördert?
Diese Baumaßnahme wird gefördert durch die Bundesregierung aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages. Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushaltes.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesregierung / Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG)
Wer kann Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG) beantragen?
Kommunen
Wer ist Fördergeber von Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG)?
Fördergeber ist Bundesregierung / Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft. Quelle: smul_sachsen.
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