Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG) – Förderung in Sachsen
Fördergeber: Bundesregierung / Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 1 Tagen
Die Maßnahme fördert kommunale Investitionen durch finanzielle Mittel der Bundesregierung und des Freistaates Sachsen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kommunen.
Was wird gefördert?
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesregierung / Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft.
Antragsentwurf für dieses Programm
Wir schreiben euch einen Entwurf für „Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG)"
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
0/500 Zeichen
Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG) zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG)
Wer kann Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG) beantragen?
Kommunen
Wer ist Fördergeber von Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG)?
Fördergeber ist Bundesregierung / Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft. Quelle: smul_sachsen.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Sachsen