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Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG) – Förderung in Sachsen

Fördergeber: Bundesregierung / Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen

Die Maßnahme fördert kommunale Investitionen durch finanzielle Mittel der Bundesregierung und des Freistaates Sachsen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommunen.

Was wird gefördert?

Diese Baumaßnahme wird gefördert durch die Bundesregierung aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages. Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushaltes.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesregierung / Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft.

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Häufige Fragen zu Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG)

Wer kann Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG) beantragen?

Kommunen

Wer ist Fördergeber von Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG)?

Fördergeber ist Bundesregierung / Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft. Quelle: smul_sachsen.

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Sachsen