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Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG) – Förderung in Sachsen

Fördergeber: Bundesregierung / Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 1 Tagen

Die Maßnahme fördert kommunale Investitionen durch finanzielle Mittel der Bundesregierung und des Freistaates Sachsen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommunen.

Was wird gefördert?

Diese Baumaßnahme wird gefördert durch die Bundesregierung aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages. Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushaltes.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesregierung / Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG)"

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG)

Wer kann Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG) beantragen?

Kommunen

Wer ist Fördergeber von Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG)?

Fördergeber ist Bundesregierung / Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft. Quelle: smul_sachsen.

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Auf einen Blick

Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen