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Kommunalfinanzierung/Vorfinanzierung – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: SAB - Sachsen-Anhaltische Bank

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 3 Tagen

Finanzierung und Vorfinanzierung kommunaler Investitionen bis zu 100 % der Investitionskosten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Gebietskörperschaften und kommunale Aufgabenträger.

Was wird gefördert?

Das Förderprogramm bietet Vor-, Zwischen-, Ergänzungs- oder Endfinanzierungen von kommunalen Investitionen. Es werden attraktive Darlehenskonditionen mit Laufzeiten bis zu 40 Jahren und Zinsbindungen bis zu 20 Jahren angeboten. Bei Vorfinanzierungsdarlehen ist jederzeit eine kostenfreie Sondertilgung möglich.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 100 %.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: SAB - Sachsen-Anhaltische Bank.

Voraussetzungen

Voraussetzung ist eine genehmigte Kreditermächtigung in entsprechender Höhe.

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Häufige Fragen zu Kommunalfinanzierung/Vorfinanzierung

Wer kann Kommunalfinanzierung/Vorfinanzierung beantragen?

Gebietskörperschaften und kommunale Aufgabenträger

Wie hoch ist die Förderung bei Kommunalfinanzierung/Vorfinanzierung?

Förderquote: 100 %.

Wer ist Fördergeber von Kommunalfinanzierung/Vorfinanzierung?

Fördergeber ist SAB - Sachsen-Anhaltische Bank. Quelle: sab.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderquote
100 %
Förderart
Darlehen
Förderregion
Bundesweit