Fördergeber: SAB - Sachsen-Anhaltische Bank
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 5 Tagen
Finanzierung und Vorfinanzierung kommunaler Investitionen bis zu 100 % der Investitionskosten.
Antragsberechtigt sind: Gebietskörperschaften und kommunale Aufgabenträger.
Die Förderquote beträgt 100 %.
Antragstellung? Ihre Finanzierungsanfrage stellen Sie per E-Mail bzw
Fördergeber und Antragstelle: SAB - Sachsen-Anhaltische Bank.
Voraussetzung ist eine genehmigte Kreditermächtigung in entsprechender Höhe.
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Förderquote: 100 %.
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Fördergeber ist SAB - Sachsen-Anhaltische Bank. Quelle: sab.
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