VeröffentlichtDarlehen
Kommunalfinanzierung/Vorfinanzierung – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: SAB - Sachsen-Anhaltische Bank
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 3 Tagen
Finanzierung und Vorfinanzierung kommunaler Investitionen bis zu 100 % der Investitionskosten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Gebietskörperschaften und kommunale Aufgabenträger.
Was wird gefördert?
Das Förderprogramm bietet Vor-, Zwischen-, Ergänzungs- oder Endfinanzierungen von kommunalen Investitionen. Es werden attraktive Darlehenskonditionen mit Laufzeiten bis zu 40 Jahren und Zinsbindungen bis zu 20 Jahren angeboten. Bei Vorfinanzierungsdarlehen ist jederzeit eine kostenfreie Sondertilgung möglich.
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 100 %.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: SAB - Sachsen-Anhaltische Bank.
Voraussetzungen
Voraussetzung ist eine genehmigte Kreditermächtigung in entsprechender Höhe.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Kommunalfinanzierung/Vorfinanzierung
Wer kann Kommunalfinanzierung/Vorfinanzierung beantragen?
Gebietskörperschaften und kommunale Aufgabenträger
Wie hoch ist die Förderung bei Kommunalfinanzierung/Vorfinanzierung?
Förderquote: 100 %.
Wer ist Fördergeber von Kommunalfinanzierung/Vorfinanzierung?
Fördergeber ist SAB - Sachsen-Anhaltische Bank. Quelle: sab.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- 100 %
- Förderart
- Darlehen
- Förderregion
- Bundesweit