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Kommunales Investitionsprogramm 2026 - 2029 – Förderung in Thüringen

Fördergeber: Thüringer Aufbaubank

Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 1 Tagen

Der Freistaat Thüringen unterstützt die Inanspruchnahme des Kommunalen Investitionsprogramms mit einer Schuldendiensthilfe für Kredite zur Stärkung der kommunalen Infrastruktur.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Landkreise, kreisfreie Städte und kreisangehörige Gemeinden in Thüringen.

Was wird gefördert?

Landkreise, kreisfreie Städte und kreisangehörige Gemeinden in Thüringen erhalten von 2026 bis 2029 Kredite im Gesamtvolumen von 1 Milliarde Euro von der Thüringer Aufbaubank. Mit dem Programm soll die Infrastruktur der Städte, Gemeinden und Landkreise gestärkt werden. Ziel ist es, den jahrelangen Investitionsstau der Kommunen abzubauen – etwa bei Schulen, Straßen, Sportstätten und Verwaltungsgebäuden. Der Freistaat unterstützt das Programm mit einer Schuldendiensthilfe; er zahlt Zins und Tilgung der aufgenommenen Kredite.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 15. November 2029. Antragstellung ist ab sofort möglich

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Thüringer Aufbaubank.

Voraussetzungen

Antragsteller müssen Landkreise, kreisfreie Städte oder kreisangehörige Gemeinden in Thüringen sein.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular,Anlagen zum Antrag

Antragsentwurf für dieses Programm

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Häufige Fragen zu Kommunales Investitionsprogramm 2026 - 2029

Wer kann Kommunales Investitionsprogramm 2026 - 2029 beantragen?

Landkreise, kreisfreie Städte und kreisangehörige Gemeinden in Thüringen

Bis wann kann man Kommunales Investitionsprogramm 2026 - 2029 beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 15. November 2029. Antragstellung ist ab sofort möglich

Wer ist Fördergeber von Kommunales Investitionsprogramm 2026 - 2029?

Fördergeber ist Thüringer Aufbaubank. Quelle: tab.

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Auf einen Blick

Förderart
Darlehen
Antragsfrist
15. November 2029
Förderregion
Thüringen