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Kommunale Modellvorhaben zur Umsetzung der ökologischen Nachhaltigkeitsziele in Strukturwandelregionen (KoMoNa) – Förderung in Brandenburg

Fördergeber: Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)

Stand: August 2026 · Zuletzt geprüft vor 145 Tagen

Förderung kommunaler Modellvorhaben in den Braunkohleregionen zur Verwirklichung ökologischer Nachhaltigkeitsziele.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommunen, Unternehmen, Verbände, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, öffentliche Einrichtungen, Bildungseinrichtungen.

Was wird gefördert?

Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) fördert kommunale Modellvorhaben in den Braunkohleregionen Lausitzer Revier, Mitteldeutsches Revier und Rheinisches Revier in Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Nordrhein-Westfalen. Unterstützt werden Projekte, die ökologische Nachhaltigkeitsziele verwirklichen und die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie (DNS) umsetzen. Gefördert werden konzeptionelle Maßnahmen, wie Erstellung integrierter kommunaler Nachhaltigkeitskonzepte, sowie investive Maßnahmen zur Verbesserung von Grünräumen und zur Unterstützung von umweltbezogenen Vorhaben. Die Förderung erfolgt als Zuschuss, wobei je nach Fördernehmer bis zu 90 % der förderfähigen Kosten und für Maßnahmen im Bereich „Citizen Science“ bis zu 100 % gefördert werden können.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 90 %.

Frist und Status

Bitte beachten Sie die jeweiligen Stichtage für die Einreichung der Projektskizzen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN).

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmukn_kommunale_modellvorhaben“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Kommunen und andere juristische Personen mit Sitz in den relevanten Regionen.

Investive Maßnahmen müssen freiwillig sein.

Nicht förderfähig

  • Es darf keine öffentlich-rechtliche oder gesetzliche Verpflichtung bestehen.

Erforderliche Unterlagen

  • Projektskizze,Förmlicher Förderantrag

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Häufige Fragen zu Kommunale Modellvorhaben zur Umsetzung der ökologischen Nachhaltigkeitsziele in Strukturwandelregionen (KoMoNa)

Wer kann Kommunale Modellvorhaben zur Umsetzung der ökologischen Nachhaltigkeitsziele in Strukturwandelregionen (KoMoNa) beantragen?

Kommunen, Unternehmen, Verbände, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, öffentliche Einrichtungen, Bildungseinrichtungen

Wie hoch ist die Förderung bei Kommunale Modellvorhaben zur Umsetzung der ökologischen Nachhaltigkeitsziele in Strukturwandelregionen (KoMoNa)?

Förderquote: 90 %.

Bis wann kann man Kommunale Modellvorhaben zur Umsetzung der ökologischen Nachhaltigkeitsziele in Strukturwandelregionen (KoMoNa) beantragen?

Bitte beachten Sie die jeweiligen Stichtage für die Einreichung der Projektskizzen.

Wer ist Fördergeber von Kommunale Modellvorhaben zur Umsetzung der ökologischen Nachhaltigkeitsziele in Strukturwandelregionen (KoMoNa)?

Fördergeber ist Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Kommunale Modellvorhaben zur Umsetzung der ökologischen Nachhaltigkeitsziele in Strukturwandelregionen (KoMoNa) mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Kommunale Modellvorhaben zur Umsetzung der ökologischen Nachhaltigkeitsziele in Strukturwandelregionen (KoMoNa) zur Gruppe „bmukn_kommunale_modellvorhaben". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderquote
90 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Brandenburg