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Förderung der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS)

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 19 Tagen

Die Förderung richtet sich an die Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit zur Unterstützung von Jugendlichen in ihrer Persönlichkeitsentwicklung.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Jugendliche und Fachkräfte in der Jugendarbeit.

Was wird gefördert?

Die Jugendarbeit umfasst viele Aktivitäten, die auf die Persönlichkeitsfindung und -entwicklung junger Menschen abzielen. Sie beinhaltet strukturierte Angebote und Prozesse nicht-formeller Bildung, die jungen Menschen helfen, soziale und personale Kompetenzen zu entwickeln. Das Land unterstützt die Landkreise und kreisfreien Städte finanziell bei den Kosten für sozialpädagogische Fachkräfte.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS).

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Häufige Fragen zu Förderung der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit

Wer kann Förderung der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit beantragen?

Jugendliche und Fachkräfte in der Jugendarbeit

Wer ist Fördergeber von Förderung der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit?

Fördergeber ist Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS). Quelle: mbjs_brandenburg.

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