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Förderung der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit – Förderung in Brandenburg

Fördergeber: Land Brandenburg

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 7 Tagen

Die Förderung unterstützt die Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit in Brandenburg, insbesondere die Kosten für sozialpädagogische Fachkräfte.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Landkreise und kreisfreie Städte in Brandenburg.

Was wird gefördert?

Das Land Brandenburg unterstützt die Landkreise und kreisfreien Städte finanziell bei den Kosten für sozialpädagogische Fachkräfte im Rahmen der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit. Ziel ist es, soziale Benachteiligungen auszugleichen und individuelle Beeinträchtigungen zu überwinden. Die Förderung umfasst auch die Jugendbildung, Jugendbegegnungen und die Entwicklung von Handlungsempfehlungen für die geschlechtergerechte Jugendarbeit.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Land Brandenburg.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderung der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Förderung der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit

Wer kann Förderung der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit beantragen?

Landkreise und kreisfreie Städte in Brandenburg

Wer ist Fördergeber von Förderung der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit?

Fördergeber ist Land Brandenburg. Quelle: mbjs_brandenburg.

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Auf einen Blick

Förderart
Zuschuss
Förderregion
Brandenburg