Förderung der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit – Förderung in Brandenburg
Fördergeber: Land Brandenburg
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 7 Tagen
Die Förderung unterstützt die Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit in Brandenburg, insbesondere die Kosten für sozialpädagogische Fachkräfte.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Landkreise und kreisfreie Städte in Brandenburg.
Was wird gefördert?
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Land Brandenburg.
Antragsentwurf für dieses Programm
Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderung der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit"
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
0/500 Zeichen
Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderung der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit
Wer kann Förderung der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit beantragen?
Landkreise und kreisfreie Städte in Brandenburg
Wer ist Fördergeber von Förderung der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit?
Fördergeber ist Land Brandenburg. Quelle: mbjs_brandenburg.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Brandenburg