Fördergeber: IB.SH Energieagentur
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 5 Tagen
Förderung von kommunalen Schulbauvorhaben, Neubau- und Sanierungsinvestitionen in Schleswig-Holstein.
Antragsberechtigt sind: Kommunen.
Die Förderquote beträgt 75 %.
Fördergeber und Antragstelle: IB.SH Energieagentur.
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Förderquote: 75 %.
Fördergeber ist IB.SH Energieagentur. Quelle: ibsh.
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