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Antrag möglichBürgschaft | Beteiligung

Kombi-Programm Bürgschaft und Beteiligung – Förderung in Hessen

Fördergeber: Bürgschaftsbank Hessen GmbH

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie unternehmerische Investitionen planen und Finanzierungsbedarf haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung als Kombination von Bürgschaft und Beteiligung erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kleine und mittlere Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe.

Was wird gefördert?

Die Bürgschaftsbank Hessen und die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Hessen unterstützen Sie als kleines und mittleres Unternehmen sowie Angehörige und Angehörigen der Freien Berufe durch kombinierte Bürgschaften und Beteiligungen zur Liquiditätssicherung und zur Finanzierung betrieblicher Investitionen. Sie erhalten die Förderung als Kombination aus Bürgschaft und stiller Beteiligung. Das Finanzierungsvolumen beträgt zwischen EUR 100.000 und EUR 500.000 EUR. 3 Viertel davon entfallen auf einen mit bis zu 80 Prozent verbürgten Hausbankkredit und 1 Viertel entfällt auf eine stille Beteiligung. Die Gesamtlaufzeit beträgt bis zu 10 Jahre, die Laufzeit für Betriebsmitteldarlehen beträgt normalerweise 5 Jahre. Ihren Antrag richten Sie bitte vor Beginn Ihres Vorhabens entweder über Ihre Hausbank oder direkt an die Bürgschaftsbank Hessen GmbH.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei 100.000 € – 500.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bürgschaftsbank Hessen GmbH.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU undAngehörige der Freien Berufe.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen Ihren Sitz in Hessen haben oder in Hessen investieren.Sie müssen einen aussagekräftigen Geschäftsplan vorlegen und mindestens 2 Jahresabschlüsse vorweisen können.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Sanierungskredite und Umschuldungskredite.

Erforderliche Unterlagen

  • Geschäftsplan,mindestens 2 Jahresabschlüsse

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Häufige Fragen zu Kombi-Programm Bürgschaft und Beteiligung

Wer kann Kombi-Programm Bürgschaft und Beteiligung beantragen?

Kleine und mittlere Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe

Wie hoch ist die Förderung bei Kombi-Programm Bürgschaft und Beteiligung?

Förderbetrag: 100.000 € – 500.000 €. Förderquote: 80 %.

Wer ist Fördergeber von Kombi-Programm Bürgschaft und Beteiligung?

Fördergeber ist Bürgschaftsbank Hessen GmbH. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Hessen
  • → Fördermittel für Unternehmen
  • → Sozialer Zusammenhalt
  • → Tourismusförderung Hessen
  • → ESF-Förderrichtlinie Berufliche Bildung – Qualifizierte Ausbildungsbegleitung in Berufsschule und Betrieb (QuABB)

Auf einen Blick

Förderbetrag
100.000 € – 500.000 €
Förderquote
80 %
Förderart
Bürgschaft | Beteiligung
Förderregion
Hessen

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