Fördergeber: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 32 Tagen
Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz an stationären Kälte- und Klimaanlagen mit nicht halogenierten Kältemitteln.
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Kommunen, Hochschulen, Krankenhäuser, kirchliche Einrichtungen.
Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 200.000 €.
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2026.
Fördergeber und Antragstelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Voraussetzungen: Vor Antragstellung darf mit dem Vorhaben nicht begonnen worden sein.
Angabe und Nachweis über bereits erhaltene De-minimis-Beihilfen in den letzten 3 Jahren.
Weitere maßnahmenspezifische Voraussetzungen gelten.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Zuschuss für Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz an stationären Kälte- und Klimaanlagen zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenUnternehmen, gemeinnützige Organisationen, Kommunen, Hochschulen, Krankenhäuser, kirchliche Einrichtungen
Förderbetrag: bis 200.000 €. Förderquote: 50 %.
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2026.
Fördergeber ist Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Quelle: nrwbank.
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