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Antrag möglichZuschuss

Zuschuss für Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz an stationären Kälte- und Klimaanlagen – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 32 Tagen

Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz an stationären Kälte- und Klimaanlagen mit nicht halogenierten Kältemitteln.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Kommunen, Hochschulen, Krankenhäuser, kirchliche Einrichtungen.

Was wird gefördert?

Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften, Zweckverbände und Eigenbetriebe, Hochschulen und Schulen, Krankenhäuser und kirchliche Einrichtungen können einen Zuschuss für Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz an stationären Kälte- und Klimaanlagen beantragen. Gefördert werden unter anderem die Installation von Kälteerzeugungseinheiten, Wärmepumpen und die Einbindung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien. Die Förderung erfolgt als De-minimis-Beihilfe mit einem maximalen Förderumfang von 50% der förderfähigen Ausgaben und einer maximalen Höhe von 200.000 € pro Maßnahme.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 200.000 €.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2026.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Offizielle Programm-Quelle →

Voraussetzungen

Voraussetzungen: Vor Antragstellung darf mit dem Vorhaben nicht begonnen worden sein.

Angabe und Nachweis über bereits erhaltene De-minimis-Beihilfen in den letzten 3 Jahren.

Weitere maßnahmenspezifische Voraussetzungen gelten.

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Häufige Fragen zu Zuschuss für Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz an stationären Kälte- und Klimaanlagen

Wer kann Zuschuss für Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz an stationären Kälte- und Klimaanlagen beantragen?

Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Kommunen, Hochschulen, Krankenhäuser, kirchliche Einrichtungen

Wie hoch ist die Förderung bei Zuschuss für Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz an stationären Kälte- und Klimaanlagen?

Förderbetrag: bis 200.000 €. Förderquote: 50 %.

Bis wann kann man Zuschuss für Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz an stationären Kälte- und Klimaanlagen beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2026.

Wer ist Fördergeber von Zuschuss für Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz an stationären Kälte- und Klimaanlagen?

Fördergeber ist Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Quelle: nrwbank.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Nordrhein-Westfalen
  • → Fördermittel für Vereine
  • → Förderung von Moorbodenschutzmaßnahmen
  • → Förderprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie
  • → Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (Zuschuss) – Förderung der Elektrifizierung von Kleinen Unternehmen (Modul 6)

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 200.000 €
Förderquote
50 %
Förderart
Zuschuss
Antragsfrist
31. Dezember 2026
Förderregion
Bundesweit

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