Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 7 Tagen
Förderung für den klimafreundlichen Neubau von Wohngebäuden und Eigentumswohnungen.
Antragsberechtigt sind: Privatpersonen, Unternehmen, kommunale Unternehmen, soziale Organisationen, Wohnungsbaugenossenschaften.
Der Förderbetrag liegt bei bis 150.000 €.
Die Förderung steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit von Bundesmitteln.
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.
Die Anforderungen an die jeweiligen Effizienzhaus-Stufen müssen erfüllt sein.
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Jetzt Projekt prüfenPrivatpersonen, Unternehmen, kommunale Unternehmen, soziale Organisationen, Wohnungsbaugenossenschaften
Förderbetrag: bis 150.000 €.
Die Förderung steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit von Bundesmitteln.
Fördergeber ist Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Quelle: kfw.
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