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Antrag möglichZuschuss

Energetische Stadtsanierung – Zuschuss – Förderung in ["Bundesweit"]

Fördergeber: KfW – Kreditanstalt für Wiederaufbau

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 1 Tagen

Zuschuss für Kommunen zur Erstellung integrierter Quartierskonzepte und Aufbau von Sanierungsmanagement zur Steigerung der Energieeffizienz in ganzen Stadtteilen. Zuschuss bis zu 400.000 Euro pro Quartier.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: kommune.

Was wird gefördert?

Das KfW-Programm Energetische Stadtsanierung – Zuschuss (432) fördert zwei Hauptkomponenten: (A) Erstellung integrierter Quartierskonzepte mit Strategien zur Verbesserung der Energieeffizienz in kommunalen Gebäuden und Versorgungssystemen, Einsatz erneuerbarer Energien, Klimaanpassung, Ausbau grüner Infrastruktur und klimafreundlicher Mobilität sowie Nutzung digitaler Technologien; (B) Aufbau von Sanierungsmanagement zur Koordination der Umsetzung, Aktivierung von Akteuren und als zentrale Anlaufstelle für Finanzierungs- und Förderfragen. Förderquote: 75 % der förderfähigen Kosten (90 % für finanzschwache Kommunen). Antragsberechtigt sind Kommunalverwaltungen, kommunale Unternehmen, kommunale Zweckverbände sowie über kommunale Weiterleitung auch private/gemeinnützige Einrichtungen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 90 %. Der Förderbetrag liegt bei 5.000 € – 400.000 €.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich. Laufendes Programm; keine Antragsfrist

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: KfW – Kreditanstalt für Wiederaufbau.

Zum Antrag beim Fördergeber →Offizielle Programm-Quelle →

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „kfw_energetische_stadtsanierun“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

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Häufige Fragen zu Energetische Stadtsanierung – Zuschuss

Wer kann Energetische Stadtsanierung – Zuschuss beantragen?

kommune

Wie hoch ist die Förderung bei Energetische Stadtsanierung – Zuschuss?

Förderbetrag: 5.000 € – 400.000 €. Förderquote: 90 %.

Bis wann kann man Energetische Stadtsanierung – Zuschuss beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Energetische Stadtsanierung – Zuschuss?

Fördergeber ist KfW – Kreditanstalt für Wiederaufbau. Quelle: kfw.

Ist Energetische Stadtsanierung – Zuschuss mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Energetische Stadtsanierung – Zuschuss zur Gruppe „kfw_energetische_stadtsanierun". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel für Vereine
  • → Deutsche Fernsehlotterie – Projektförderung
  • → JEP – Jung Engagiert Phantasiebegabt
  • → Erneuerbare Energien – Standard

Auf einen Blick

Förderbetrag
5.000 € – 400.000 €
Förderquote
90 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
["Bundesweit"]

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