Energetische Stadtsanierung – Zuschuss – Förderung in ["Bundesweit"]
Fördergeber: KfW – Kreditanstalt für Wiederaufbau
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 2 Tagen
Zuschuss für Kommunen zur Erstellung integrierter Quartierskonzepte und Aufbau von Sanierungsmanagement zur Steigerung der Energieeffizienz in ganzen Stadtteilen. Zuschuss bis zu 400.000 Euro pro Quartier.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: kommune.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 90 %. Der Förderbetrag liegt bei 5.000 € – 400.000 €.
Frist und Status
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich. Laufendes Programm; keine Antragsfrist
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: KfW – Kreditanstalt für Wiederaufbau.
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „kfw_energetische_stadtsanierun“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Energetische Stadtsanierung – Zuschuss
Wer kann Energetische Stadtsanierung – Zuschuss beantragen?
kommune
Wie hoch ist die Förderung bei Energetische Stadtsanierung – Zuschuss?
Förderbetrag: 5.000 € – 400.000 €. Förderquote: 90 %.
Bis wann kann man Energetische Stadtsanierung – Zuschuss beantragen?
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Wer ist Fördergeber von Energetische Stadtsanierung – Zuschuss?
Fördergeber ist KfW – Kreditanstalt für Wiederaufbau. Quelle: kfw.
Ist Energetische Stadtsanierung – Zuschuss mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Energetische Stadtsanierung – Zuschuss zur Gruppe „kfw_energetische_stadtsanierun". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 5.000 € – 400.000 €
- Förderquote
- 90 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- ["Bundesweit"]